Meldung ustg finanzamt
Welche Abgabefristen gelten für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuer-Jahreserklärung? Was ist bei der elektronischen Übermittlung zu beachten? Wenn Sie eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, müssen Sie grundsätzlich für jeden abgelaufenen Monat oder jedes abgelaufene Vierteljahr eine Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Zusätzlich ist für das Kalenderjahr eine Umsatzsteuererklärung erforderlich. Es gelten dabei unter anderem folgende Regelungen: Hat Ihre Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7. Hat Ihre Vorjahressteuer nicht mehr als 1. Wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu Ihren Gunsten von mehr als 7. Falls Sie die unternehmerische Tätigkeit neu beginnen, bestimmt sich der Voranmeldungszeitraum nach der voraussichtlichen Steuer im Gründungsjahr. Hierzu ist erforderlich, dass Sie im Rahmen einer Prognose die voraussichtliche Umsatzsteuerzahllast bzw. Beträgt die Steuer voraussichtlich mehr als 7. Beträgt die Steuer voraussichtlich nicht mehr als 7. Ergibt sich für das laufende Kalenderjahr voraussichtlich ein Überschuss von mehr als 7. Die Voranmeldung müssen Sie spätestens am Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums Vierteljahr, Monat elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Beispiel: Bei monatlicher Abgabepflicht muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat März bis zum April eingereicht werden. Bei vierteljährlicher Abgabeweise müssen Sie die Voranmeldung für das 2. Kalendervierteljahr bis zum Juli an das Finanzamt übermitteln. Falls der Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag meldung ustg finanzamt, so endet die Abgabefrist am nächstfolgenden Werktag. Die Abgabe- und Zahlungsfrist verschiebt sich in diesem Fall um einen Monat, zum Beispiel vom Februar auf den Wenn Sie verpflichtet sind, monatliche Voranmeldungen abzugeben, müssen Sie eine sogenannte Sondervorauszahlung an das Finanzamt entrichten, um die Dauerfristverlängerung zu erhalten. Im Bereich der Umsatzsteuer gilt das Prinzip der sogenannten Selbstanmeldung. Das bedeutet, dass Sie die Steuer sowohl in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als auch in der Jahreserklärung selbst berechnen und an das Finanzamt entrichten müssen. Bitte beachten Sie: Sofern das Finanzamt Ihren Angaben folgt, erhalten Sie keine gesonderte Nachricht oder Zahlungsaufforderung.