Darf ein arbeitgeber minusstunden anordnen
Minusstunden bei Kündigung, Leiharbeit, Azubis Was sind Minusstunden? Minusstunden sind das Gegenstück zur Mehrarbeit bzw. Überstunden und bezeichnet die Zeit, in der ein Arbeitnehmer entgegen vertraglicher Bestimmungen nicht arbeitet. Bei Minusstunden kommt es zu einem Negativsaldo, das der Arbeitgeber zu seinen Vorteilen ausgleichen darf. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitszeitkonto im Einsatz ist und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Dieser Arbeitszeitrechner kann eine erste Stütze für die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter sein. Kann der Arbeitgeber Minusstunden anordnen? Der Arbeitgeber kann Minusstunden gegenüber dem Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres anordnen. Wenn fixe Arbeitszeiten im Vertrag vereinbart sind, etwa täglich zwischen 9 Uhr und 18 Uhr, kann der Arbeitgeber diese nicht einfach verschieben. Wird jedoch ein Arbeitszeitkonto mit der schriftlichen und ausdrücklichen Einverständnis des Mitarbeiters genutzt, können Minusstunden dort erfasst werden, wenn es weniger Arbeit als sonst gibt. Minusstunden anordnen in der Corona-Krise? Auch, wenn wegen der Corona-Krise Auftragsflaute herrscht: Wenn Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung aus betrieblichen Gründen nicht erfüllen können, trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko. Der Arbeitgeber darf Minusstunden nicht einseitig anordnen und diese vom Gehalt abziehen. Dafür ist eine Vereinbarung nötig. Wenn Arbeitnehmer aufgrund der schlechten Auftragslage weniger zu tun haben, wurden sie ohne Verschulden an der Ausübung ihrer vertraglich festgelegten Arbeitszeit gehindert. Die Arbeit muss nicht nachgeholt werden und die entfallenen Arbeitszeiten darf der Arbeitgeber nicht in Form von Minusstunden vom Gehalt abziehen. Sollten Minusstunden einmal falsch dokumentiert worden sein, dann gilt es zu klären, wessen Verschulden das ist und ob sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf die Nutzung eines Arbeitszeitkontos geeinigt haben. Davon hängt ab, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung hat. Oft haben Arbeitgeber irgendwelche Ausschlussfristen in den Arbeits- oder Tarifvertrag aufgenommen. Diese sind aber nicht entscheidend, stehen also nicht über den genannten Regelungen. Sprich: Der Mitarbeiter erhält Lohn, auch wenn er nicht gearbeitet hat. Er muss die Arbeit auch nicht nachholen. Dieses kann eine Firma nicht verordnen. Der Mitarbeiter muss der Führung eines Arbeitszeitkontos zustimmen. Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn Minusstunden anfallen. Es passiert, dass Firmen das Gehalt kürzen. Mit der Konsequenz, dass der Mitarbeiter zum Betriebsrat geht oder juristische Hilfe darf ein arbeitgeber minusstunden anordnen — und zwar zurecht.