Mieterhöhung keine zustimmung

Mieter können eine Mieterhöhung ablehnen. Für die Prüfung des Mieterhöhungsverlangen gilt eine 2-Monats-Frist. Die Ablehnung kann formfrei erfolgen schriftform empfohlen. Bei gerechtfertigten Verlangen ist eine Zustimmung erforderlich. Anpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete, müssen akzeptiert werden. Ungerechtfertigte Ablehnungen können zur gerichtlichen Durchsetzung der Mieterhöhung führen. Tritt eine erhöhte Mietzahlung in Kraftm muss diese vom Mieter auch vollständig bezahlt werden. Rechtslage zum ablehnen einer Mieterhöhung Im deutschen Mietrecht gibt es klare Regelungen, wann und in welcher Höhe die Miete angehoben werden darf. Ähnlich sieht es mit dem Recht des Mieters aus, dieses Erhöhungsansuchen des Vermieters zu prüfen, anzunehmen oder abzulehnen. Im Falle der Zustimmung tritt die Erhöhung mit der nächsten Mietzahlung in Kraft, entscheidet der Mieter sich hingegen, dass er die Mieterhöhung ablehnen möchte, so muss er dies binnen der 2-Monats-Frist dem Vermieter mitteilen. Mehr zur Mieterhöhung Wann sollte man einer Mieterhöhung nicht zustimmen? Grundsätzlich hat ein Mieter immer die Möglichkeit, eine Mieterhöhung ablehnen. Allem voran, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass die bisherige Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt oder der Vermieter das Mieterhöhungsverlangen nicht ausreichend mieterhöhung keine zustimmung kann, sollte diese Option zumindest geprüft werden. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt des Erhöhungsverlangen, wobei Experten dazu raten, die Frist bereits ab Ausstellung des Verlangens zu berechnen. Weiterhin sollten Mieter beachten, dass bis zum Ablauf der Frist die Zustimmung oder Ablehnung beim Vermieter eingelangt sein muss. Es ist also nicht möglich, das Verlangen über einen Zeitraum von 2 Monaten zu prüfen und dann erst eine Antwort zu formulieren. Infografik Kann man eine Mieterhöhung ablehnen? Unsere Grafik zeigt Ihnen die wichtigsten Fakten zur Ablehnung der Mieterhöhung. Denn ist das Verlangen des Vermieters berechtigt, so kann eine Ablehnung nicht nur zu einem Klageverfahren, sondern im schlimmsten Fall auch zum Verlust der Mietwohnung führen. Entsprechend wichtig ist es, dass Mieter vom Erhalt der Verständigung über die anstehende Mieterhöhung bis zur Bekanntgabe der Zustimmung oder Ablehnung wichtige Besonderheiten beachtet werden. Mündliche Mitteilungen sind somit unzulässig und in jedem Fall nichtig. Zudem mieterhöhung keine zustimmung, dass der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen die Anpassung des Mietzinses begründen muss. Nur wenn die Begründung zulässig und ausreichend nachvollziehbar formuliert wurde, gilt das schriftliche Verlangen als rechtskonforme Information über die anstehende Erhöhung der Miete und die 2-Monats-Frist zur Zustimmung des Mieters beginnt zu laufen. Es liegt nun also am Mieter, das Ansuchen des Vermieters zu prüfen und zu entscheiden, ob der Erhöhung zugestimmt wird oder ob man die Mieterhöhung ablehnen möchte. Anwalt hinzuziehen!