Wohneigentum im ausland steuern schweiz
Steuerberatung Lesedauer Wer Liegenschaften im Ausland besitzt, muss diese in der Schweizer Steuererklärung deklarieren. Sie werden in der Schweiz zwar nicht direkt besteuert, sind aber für die Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes massgebend. Grundsätze des Schweizer Steuersystems Steuerpflichtige in der Schweiz haben ihr weltweites Einkommen und Vermögen in ihrer Steuererklärung zu deklarieren. Liegenschaften sind wohneigentum im ausland steuern schweiz an dem Ort, wo sie liegen, zu besteuern, d. Sie werden aber für die Zwecke der schweizerischen Einkommens- und Vermögenssteuer satzbestimmend herangezogen. Liegenschaftswert und -ertrag Liegenschaften sind als Teil des steuerbaren Vermögens für steuerliche Zwecke zu bewerten. Typisch schweizerisch erfolgt die Bewertung von ausländischen Liegenschaften von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Falls ein ausländischer amtlicher Wert vorliegt, stützt sich das Steueramt häufig auf diesen ab oder modifiziert diesen nach vorgegebenen Regeln. Andere Kantone berechnen den Steuerwert basierend auf dem Kaufvertrag, allenfalls mit einem prozentualen Einschlag. Wird die Liegenschaft vermietet, sind die Nettomieteinnahmen satzbestimmend steuerbar. Bei Eigennutzung der ausländischen Liegenschaft wird in aller Regel analog zum Inland ein Eigenmietwert, basierend auf dem ermittelten Steuerwert, festgelegt. Liegenschaftsunterhalt Ausländischer Liegenschaftsunterhalt kann, gleich wie bei einer Liegenschaft in der Schweiz, vom Eigenmietwert bzw. Eine Übernahme von ausländischen Liegenschaftsverlusten, d. Überschüssige Aufwendungen bei ausländischen Liegenschaften fallen in der Schweiz steuerlich ins Leere und werden nur steuersatzbestimmend berücksichtigt. Internationale Steuerausscheidung Beim Besitz von ausländischen Liegenschaften wird anlässlich der Steuerveranlagung durch das Steueramt eine sogenannte internationale Steuerausscheidung vorgenommen. Konkret heisst das, dass in- und ausländisches Vermögen in einer separaten Spalte aufgeführt werden. Dabei sind diverse Regeln, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichts bestimmt wurden, zu berücksichtigen. Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung Die Schweiz hat aktuell mit über Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Um internationale Doppelbesteuerungen zu vermeiden, wird darin geregelt, welcher Staat welche Einkommens- und Vermögensteile einer Person besteuern darf. Liegenschaften sind dort steuerbar, wo sie tatsächlich liegen Ort der Belegenheit. Ausländische Liegenschaften werden von der Schweiz deshalb nicht direkt besteuert, auch wenn sie einer in der Schweiz ansässigen Person gehören. Der ausländische Staat darf dieses Einkommen und Vermögen gemäss seinem Steuersystem besteuern. Im Zusammenhang mit ausländischen Liegenschaften empfehlen wir grundsätzlich, einen ausländischen Steuerberater hinzuzuziehen. So wird sichergestellt, dass die Deklaration, die Formalitäten und Fristen eingehalten werden. Bei Bedarf stellen wir gerne einen Kontakt aus unserem internationalen Netzwerk her. Deklaration vergessen? In der Praxis kommen häufig Fälle vor, bei denen vergessen wurde, ausländische Liegenschaften in der Schweizer Steuererklärung zu deklarieren.