Modernisierung mieterhöhung gewerberaum
Jetzt ausprobieren: Unsere neue Gewerbeflächen-Suche! Liegt ein unbefristeter Mietvertrag vor, kann der Vermieter eine Änderungskündigung vornehmen, um eine Mieterhöhung durchzusetzen. Dazu spricht er eine ordentliche Kündigung aus und legt gleichzeitig einen modifizierten Mietvertrag mit erhöhtem Mietpreis vor. Bei befristeten Mietverträgen sind Änderungskündigungen nicht möglich. Mieterhöhungen werden aber auch in vielen Gewerbemietverträgen über Mietanpassungsklauseln geregelt. So kann eine Indexmiete, Staffelmiete oder Umsatzmiete vereinbart werden, über die sich im Laufe der Zeit die Miete anpasst. Auch ein Leistungsvorbehalt ist möglich. Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass sich der Vermieter die Bestimmung der Miete nach einem gewissen Zeitraum vorbehält. Geläufig sind einseitige Leistungsbestimmungsrechte zugunsten des Vermieters. Ebenfalls möglich sind Leistungsvorbehalte, bei denen auch der Mieter ein Mitbestimmungsrecht hat. In diesem Fall vereinbaren beide Parteien, dass nach Ablauf einer bestimmten Mietlaufzeit über die Modernisierung mieterhöhung gewerberaum neu verhandelt wird. Mieterhöhung nach Modernisierung? Bei der Vermietung von Wohnräumen genügt nach einer Modernisierung eine einseitige Erklärung des Vermieters, um die Miete zu erhöhen. Das funktioniert bei Gewerberäumen nicht. Das ist zum Beispiel über eine Individualvereinbarung in dem Gewerbemietvertrag möglich. Fazit Es gibt auch beim Gewerberaummietvertrag durchaus Gelegenheiten für den Vermieter, die Miete zu erhöhen. Da eine konkrete gesetzliche Möglichkeit fehlt, ist es empfehlenswert, bereits im Rahmen des Vertragsabschlusses Zusatzklauseln zu verhandeln. Bei uns finden Sie die passende Gewerbefläche! Bitte die Eingabe überprüfen.