Untersuchung nach fev g25

Favorit Drucken Frage: Wie ist die Abgrenzung der FeV zur G 25 vor allem in Bezug auf sogenannte "ausgeliehene" Mitarbeiter, die einen Arbeitsvertrag bei einer privaten Zeitarbeitsfirma haben und im "Ausleiherunternehmen" auch im öffentlichen Strassenverkehr LKW fahren? Welche Informationen braucht der Ausleiher vom ausleihenden Unternehmen, um seine Fürsorgepflicht zu erfüllen!? Antwort: Zu der Thematik Fahrerlaubnis und arbeitsmedizinische Vorsorge können wir Ihnen folgende Informationen geben: Untersuchung nach fev g25 für arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Alle berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen aus den Bereichen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV haben einen empfehlenden Charakter. Sie stellen Hinweise für den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. Nähere Informationen dazu sind den Leitfäden für Betriebsärzte, insbesondere dem " Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25" zu entnehmen. Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV enthält ergänzend die Forderung, dass die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten Beschäftigten vorbehalten ist, insbesondere das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel. Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung im Rahmen einer speziellen arbeitsmedizinischen Untersuchung wie Wunschuntersuchung ArbSchGanlassbezogene Untersuchung BetrSichV und tätigkeitsbezogene Untersuchung UVV steht der G 25 als anerkannte Regel der Arbeitsmedizin zur Verfügung. Und weiter: Die arbeitsmedizinische Untersuchung unterscheidet sich durch Feststellung u. Die Untersuchung zur Eignungsfeststellung nach FeV stellt eine Grundvoraussetzung für bestimmte Tätigkeiten dar. Sie ersetzt aber nicht arbeitsmedizinische Untersuchungen, deren Ziel ein umfassender Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz ist. Weiterführende Informationen Links Weitere passende Dialoge.