Mieterhöhung nach 557
Quellen und weiterführende Links Wann ist eine Mieterhöhung zulässig? Wollen Vermieter die Miete erhöhen, kommt es nicht selten zu Unstimmigkeiten mit dem Mieter. Oftmals entwickeln sich die Höhe der neuen Miete oder der Zeitpunkt der Erhöhung zum Streitthema. Und auch ob eine Mieterhöhung bei einem langjährigen Mieter überhaupt möglich ist, kann zur Diskussion stehen. Die gängigsten Fragen zur Mietanpassung lassen sich mithilfe der gesetzlichen Regelungen aus dem Mietrecht aber durchaus eindeutig beantworten. Wollen Vermieter die Miete erhöhen, müssen sie bestimmte Vorschriften beachten. Bis zum Das Miethöhengesetz MHG beinhaltete alle wichtigen Vorschriften für den frei finanzierten Wohnungsbau. So gab es Regelungen zu Mieterhöhungen nach Modernisierungen, zu ortsüblichen Mieten oder zur Abrechnung der Betriebskosten. Die aktuelle Grundlage für jegliche Form der Mieterhöhung bildet seit der Aufhebung des MHG das Bürgerliche Gesetzbuch BGB. Von Bedeutung diesbezüglich sind die Paragraphen bis BGB. Hier sind Vorgaben bezüglich der Ankündigung eines Mieterhöhungsverlangens, zur Begründung eines solchen sowie zur erforderlichen Zustimmung und zum Mieterhöhung nach 557 des Mieters zu finden. Gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen zu Mieterhöhungen zwischen Vermieter und Mieter, können Vermieter diese in bestimmten Fällen auch ohne vorherige Absprache mit Mietern geltend machen. Bei einer Neuvermietung ist es jederzeit möglich und auch üblich, die Miete im Vergleich zum Vorvertrag zu erhöhen. Auch hier spielt die ortsübliche Vergleichsmiete sowie gesetzliche Bestimmungen wie die Mietpreisbremse eine Rolle. Beide Punkte können mitbestimmen, wie hoch die Miete bei der Neuvermietung ausfallen darf. Wichtig ist für eine maximale Mieterhöhung zudem sowohl bei bestehenden Mietverträgen als auch bei Neuvermietungen die sogenannte Kappungsgrenze. Das bedeutet, dass innerhalb von drei Jahren die Miete um nicht mehr als 20 Prozent erhöht werden darf. In bestimmten Städten und Gemeinden liegt diese Kappungsgrenze bei einer Mieterhöhung bei 15 Prozent. Staffel- oder Indexmiete nach BGB: Mieterhöhung per Vertrag Wie erwähnt, kann eine Mieterhöhung auch Bestandteil des Mieterhöhung nach 557 sein. Mieter und Vermieter vereinbaren, wann und wie hoch die Miete angepasst wird. Das kann in zwei Formen geschehen: Staffelmiete Indexmiete Bei der Staffelmiete erhöht sich die Miete in vereinbarten Stufen, ist also gestaffelt. Bei dieser Art der Mieterhöhung liegt die Zustimmung des Mieters mit der Unterzeichnung des Mietvertrages vor. Und muss nicht extra über eine Ankündigungsschreiben eingeholt werden. Nach Vertragsabschluss darf die erste Anpassung frühestens nach 12 Monaten stattfinden. Neben dem Zeitpunkt muss auch die Höhe des neuen Mietbetrags genau festgehalten sein. Es ist also ein fester Betrag anzugeben und keine prozentuale Erhöhung.