Berechnung kosten bauzeitverlängerung

BGH, Beschluss vom Die Rohbauarbeiten sollten bis zum Abgenommen wurden die Arbeiten jedoch erst am Zur Begründung führte der Auftragnehmer an, die Verlängerung der Bauzeit sei auf von ihm nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen. Zunächst sei der Auftragnehmer witterungsbedingt an der Ausführung der Bauleitungen gehindert gewesen. Dann sei festgestellt worden, dass im Ausführungsbereich der vertraglich geschuldeten Leistung Kabelleerrohre querten, was aus der Ausführungsplanung nicht ersichtlich war. Insgesamt sei die Planung und Ausführung, auch wegen der kalten Witterung, sehr umfangreich gewesen. Der Auftragnehmer dringt weder mit seinem Vergütungsanspruch noch mit seiner Auffassung betreffend die Darlegungs- und Beweislast durch. Ein Anspruch auf Mehrvergütung wegen verlängerter Bauzeit steht ihm nicht zu. Das Oberlandesgericht hat zum einen ausgeführt, dass auch vertraglich vereinbarte Mehrvergütungsansprüche objektiv voraussetzen, dass der Auftragnehmer die Verzögerung nicht verursacht hat, sondern diese dem Auftraggeber zuzurechnen sind. Dies ergibt sich aus der gebotenen Auslegung der entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses. Ein entsprechend beauftragtes Angebot von berechnung kosten bauzeitverlängerung Mehrkosten ist auch nach dem objektiven Willen der Vertragsparteien und nach dem objektiven Empfängerhorizont eines durchschnittlichen Auftragnehmers so zu verstehen, dass diesem auch im Falle von im Ausschreibungstext enthaltenen Leistungspositionen jedenfalls dann keine Vergütung für Verlängerungszeiträume zusteht, für berechnung kosten bauzeitverlängerung der Auftragnehmer selbst verantwortlich ist. Das Oberlandesgericht hat auch für zeitabhängige Mehrkosten verlangt, dass im Rahmen dieser Darstellung vom Auftragnehmer selbst verursachte Verzögerungen ebenso zu berücksichtigen sind wie erteilte Nachträge. Dem ist nach den Ausführungen des Oberlandesgerichts der tatsächliche Bauablauf gegenüberzustellen und die einzelnen Behinderungstatbestände aufzuführen sowie deren tatsächliche Auswirkungen auf den Bauablauf zu erläutern. Die Darstellung muss insbesondere auch die Beurteilung ermöglichen, ob die angesetzten Bauzeiten mit den von der Preiskalkulation vorgesehenen Mitteln eingehalten werden konnten und ob die Baustelle auch tatsächlich mit ausreichenden Arbeitskräften besetzt war. Zu berücksichtigen sind nach den Ausführungen des Oberlandesgerichts auch unstreitige Umstände die gegen eine Behinderung sprechen, z. Diesen Anforderungen wurde der Auftragnehmer mit seinen Darlegungen im entschiedenen Fall nicht gerecht. Fazit Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung. Bauzeitbedingte Mehrkosten bedürfen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich einer bauablaufbezogenen Darstellung. Es empfiehlt sich daher sowohl den der Kalkulation zugrunde liegenden Bauablauf Soll-Ablauf inklusive wichtiger Meilensteine zu dokumentieren und gegebenenfalls an den Auftraggeber zu kommunizieren als auch den tatsächlichen Ablauf im Bauvorhaben Ist-Ablauf nachzuhalten und mit entsprechenden Unterlagen Behinderungsanzeigen, Bedenkenmeldungen, Nachträgen etc. Berücksichtigt werden sollten darüber hinaus sogenannte Pufferzeiten und eigene Versäumnisse. So lässt sich auch eine Grundlage schaffen, die es einem baubetrieblichen Sachverständigen ermöglicht, anhand der erstellten Dokumentation des Bauablaufs diesen nachzuvollziehen und die sich hieraus ergebenden konkreten Mehrkostenansprüche zu berechnen.