Wird das pflegegeld versteuert

Wer muss keine Steuern zahlen? Grundsätzlich von der Steuer befreit sind Pflegebedürftige selbst pflegende Angehörige, die abgesehen von dem Pflegegeld keine weitere Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten Menschen, die nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt sind, aber sich sittlich oder moralisch zur Pflege verpflichtet fühlen Zu den Angehörigen zählen Verlobte, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner ebenso wie Eltern, Pflegeeltern, Geschwister, Kinder, Pflegekinder, Nichten und Neffen, Tanten und Onkel und Schwägerinnen und Schwäger. Menschen mit sittlicher oder moralischer Verpflichtung sind solche, denen es aufgrund einer sehr engen Beziehung zum Pflegebedürftigen wichtig ist, die häusliche Pflege zu übernehmen. Es handelt sich um eine Grauzone, da die Bindung zwischen zwei Menschen immer nur subjektiv betrachtet werden kann. Wer muss Steuern zahlen? Alle Personen, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, müssen das Pflegegeld versteuern. War dieser Ratgeber hilfreich? Bitte teilen Sie uns mit, wieso Sie diese Seite nicht sehr hilfreich fanden. Fehlen Informationen? Sind Ihnen Fehler aufgefallen? Wir freuen uns über jeden Hinweis. Ratgeber teilen Vielen Dank für Ihre Bewertung. Nichts mehr verpassen mit unserem Newsletter! Ihre E-Mail-Adresse.