Happy fit kündigen
Mitglied werden im Happy-Fit 1. Das Mitglied wird hiermit darüber informiert, in geeigneter physischer und psychischer Verfassung sein zu müssen, um aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden durchführen zu können. Das Mitglied akzeptiert die jeweils gültigen Kundenbedingungen und die an der Rezeption ausgehängte Hausordnung. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Mitgliedsvereinbarung AGB sowie die Hausordnung zu ändern, sofern diese Änderungen dem Mitglied zumutbar und geringfügig sowie sachlich gerechtfertigt sind. Die Mitgliedsvereinbarung hat vorbehaltlich anderer mündlicher oder schriftlicher Vereinbarungen Gültigkeit, wenn beide Parteien unterschrieben haben. Sie beginnt mit dem festgelegten Datum. Es gilt die vereinbarte Laufzeit. Unterbrechungen haben keine Auswirkung auf die Vertragslaufzeit, es sei denn, dass diese in der Sphäre von Happy-Fit liegen. Die Mitgliedsvereinbarung und die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung auf Dritte übertragbar. Eine Änderung der Mitgliedsvereinbarung soll im Interesse beider Vertragspartner ebenso wie jede Ergänzung der Mitgliedsvereinbarung schriftlich erfolgen. Adressänderungen — bei Bankeinzug auch Kontoänderungen — sind dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat es bei Verschulden Happy-Fit die daraus tatsächlich entstandenen Kosten Aufwendungen für Happy fit kündigen, Bankrücklastschriften und Mahnungen, etc. Die Mitgliedsvereinbarung wird — je nach Vereinbarung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen. Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Mitgliedsvereinbarungen können von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Ende der Woche der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden, wobei die jeweils vereinbarte Mindestvertragslaufzeit einzuhalten ist. Eine Mitgliedsvereinbarung mit einer Mindestvertragslaufzeit von 26 Wochen kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Ende der Woche der Vertragslaufzeit gekündigt werden, wobei die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit einzuhalten ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Verlegung des Hauptwohnsitzes von mehr als 40 km vom nächstgelegenen Happy-Fit Studio entfernt. Die Meldebescheinigung und die Kündigung müssen 10 Tage vor Monatsende bei uns eintreffen, um die Mitgliedschaft zum nächsten Ersten auflösen zu können. Krankheit oder Verletzung, die ohne Unterbrechung länger als 8 Wochen andauert und happy fit kündigen weiteres Trainieren für unbestimmte Zeit unmöglich macht, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertrages, sondern nur zur beitragspflichtigen Stilllegung. Dies bedeutet, dass die vom Arzt attestierte Dauer der Trainingsunfähigkeit am Vertragsende kostenlos angehängt werden kann. Davon ausgenommen ist der Urlaub. Auch eine Schwangerschaft berechtigt nicht zur Kündigung des Vertrages, sondern nur zur beitragspflichtigen Stilllegung. Für die Punkte 3. Bei Vorliegen eines wichtigen und vom Kunden verschuldeten Grundes, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für Happy-Fit unzumutbar macht, ist Happy-Fit berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.