Urlaub trotz kurzarbeit
Urlaub und Kurzarbeit: Was müssen Arbeitgeber beachten? News Viele Betriebe haben weiterhin Kurzarbeit angemeldet. Dies kann den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmenden reduzieren, wie das BAG gerade festgestellt hat. Was gilt für die Urlaubsgewährung während der Kurzarbeit? Ist der Urlaub auch bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld von Bedeutung? Lesen Sie, was aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten ist. Aufgrund der aktuellen Lage haben nach wie vor viele Unternehmen Kurzarbeit angemeldet oder müssen dies tun. Alle Urlaub trotz kurzarbeit rund um den Zugang zum Kurzarbeitergeld während der Coronapandemie können Sie hier nachlesen. Generell gilt: Der Urlaub kann auch während der Kurzarbeit genommen werden. Doch muss er auch eingesetzt werden? Und darf der Jahresurlaub gekürzt werden? Was gilt für die Urlaubsvergütung? Rund um das Thema Urlaub und Kurzarbeit gibt es viele Fragen. Eine davon hat das Bundesarbeitsgericht jetzt grundsätzlich geklärt: Bei Kurzarbeit Null kann der Arbeitgeber den Urlaub anteilig kürzen. Urlaub nehmen während der Kurzarbeit Urlaub kann auch während der Kurzarbeit genommen werden. Dieser wird vom Arbeitgeber mit dem üblichen Urlaubsentgelt vergütet. Da mit dem Kurzarbeitergeld der Abbau von Arbeitsplätzen verhindert werden soll, wird Kurzarbeitergeld aber nur dann gewährt, wenn der Arbeitsausfall unvermeidbar ist. Kurzarbeit kann der Arbeitgeber also erst anmelden, wenn er alles getan hat, um Arbeitsausfall im Betrieb zu verhindern, beispielsweise indem zunächst Zeitguthaben oder Überstunden abgebaut werden. Beschäftigte müssen jedoch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Kurzarbeitergeld: Resturlaub aus dem Vorjahr einsetzen? Arbeitnehmende müssen grundsätzlich vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld vorrangig ihren Resturlaub aus dem Vorjahr einsetzen. Etwas anderes gilt nur, wenn vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmenden zur anderweitigen Nutzung des Resturlaubs entgegenstehen. Diese Urlaubswünsche der Arbeitnehmenden gehen generell vor. Was gilt für den Urlaub aus dem aktuellen Jahr?