Berechnung 1 regelung elektrofahrzeuge beispiel
Firmenwagenbesteuerung und die Auswirkung bei der Nutzung von E-Fahrzeugen Unterstützt werden die Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen und solchen mit Hybridantrieb. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die dienstliche und private Nutzung solcher Fahrzeuge. Dazu hat die Bundesregierung ein neues Gesetz beschlossen. Es beinhaltet auch Änderungen im Lohnsteuerrecht bei E-Mobilität: Berechnung 1 regelung elektrofahrzeuge beispiel zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Wird einem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen so ergeben sich daraus lohnsteuerrechtliche Verpflichtungen. Die Vorteile aus der Überlassung zählen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers und damit auch zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Der Arbeitgeber hat den geldwerten Vorteil zu ermitteln. An dieser Stelle der Hinweis: falls der Arbeitnehmer für die private Nutzung des Fahrzeugs eine Zuzahlung oder ein Nutzungsentgelt leistet, so mindern diese den geldwerten Vorteil. Diese steuerliche Minderung ist dann selbstverständlich auch bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen. Worin besteht jetzt die Besonderheit bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen? Hintergrund für die Begünstigung dieser Fahrzeuge ist auf der einen Seite die Förderung der E-Mobilität an sich und auf der anderen Seite der Ausgleich der momentan immer noch deutlich höheren Preise im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen. Die eigentliche Besonderheit besteht in der Veränderung der steuerlichen und der sozialversicherungsrechtlichen Bemessungsgrundlage. Diese Regelung galt bisher jedoch nur für solche Fahrzeuge, die nach dem Dezember und vor dem 1. Januar angeschafft werden. Dieser Vorteil erstreckt sich über die gesamte Nutzungsdauer des Fahrzeugs. Seit Januar hat der Gesetzgeber für Dienstwagen, die keine CEmissionen verursachen reine Elektrofahrzeuge bzw. Dies gilt, sofern das Fahrzeug im Zeitraum vom 1. Januar bis Dezember angeschafft oder geleast wird und der Bruttolistenpreis maximal Rückwirkend zum 1. Januar wurde diese neue Regelung sogar nochmals erweitert: Seit diesem Zeitpunkt darf die auf ein Viertel reduzierte Bemessungsgrundlage nämlich auch dann noch angesetzt werden, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs maximal Bei der Fahrtenbuchmethode sind die Anschaffungskosten ebenso nur mit einem Viertel zugrunde zu legen. Unverändert gilt für Elektrofahrzeuge, deren Bruttolistenpreis mehr als Ebenso bleibt für Elektrofahrzeuge, die vor dem 1. Januar und nach dem