Lohnsteuerhilfeverein pv anlage 2023
Einkünfte aus kleiner Photovoltaikanlage steuerfrei — Lohnsteuerhilfeverein darf beraten Weiterer Vorteil dieser Neuregelung: Lohnsteuerhilfevereine dürfen Mitgliedern mit solchen Photovoltaikanlagen nun bei der Erstellung der Steuererklärung helfen. Bisher war das nicht zulässig, weil Inhaber von Photovoltaikanlagen gewerbliche Einkünfte erzielten, wenn sie den erzeugten Strom gegen Vergütung an einen Strombetreiber lieferten. Weiterhin entfiel die Beratungsbefugnis aufgrund des Vorliegens von umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen. Künftig soll für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer mehr in Rechnung gestellt werden. Allerdings sind hier die nachfolgend aufgeführten Punkte zwingend zu beachten: Die auf oder an Einfamilienhäusern installierte Bruttoleistung darf 30 Kilowatt peak oder bei sonstigen Gebäuden 15 Kilowatt peak je Wohn- und Gewerbeeinheit nicht überschreiten. Beim Betrieb mehrerer Anlagen darf eine Gesamtleistung von Kilowatt peak nicht überschritten werden. Ebenso haben wir auch weiterhin keine Beratungsbefugnis zur Umsatzsteuer. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass selbst die Frage, ob bezüglich der Umsatzsteuer etwas veranlasst werden muss, nicht von uns beantwortet werden darf.