Steuerliche förderung hybridfahrzeuge 2023
Elektromobilität: Ab sofort kein Umweltbonus mehr Nr. Dezember beschlossen, die Förderung durch den Umweltbonus zeitnah zu beenden. Dezember für bereits zugelassene Fahrzeuge gestellt werden. Steuerliche Vergünstigungen sind von den Kürzungen vorerst nicht betroffen. Sehr kurzfristig zum Dezember und damit deutlich früher als erwartet, ist damit das vorläufige Ende der Elektromobilitätsförderung umgesetzt worden. Für den Umweltbonus gilt: Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Dezember beim BAFA eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet und — sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen — bewilligt. So sollen Hybridfahrzeuge nur noch privilegiert werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wenn dies nicht gewährleistet oder nachgewiesen ist, soll die Nutzung des Dienstwagens regelbesteuert werden 1-Prozent-Regelung. Nach dem Jahr soll die Pauschalsteuer für emissionsfreie Fahrzeuge Elektro und sonstige CO2-neutral betriebene Fahrzeuge 0,5 Prozent betragen. Januar und Dezember bzw. Bemessungsgrundlage ist der Wert des Fahrrads zum Übereignungszeitpunkt. Die Regelung steht allerdings noch unter Vorbehalt einer positiven Beihilfe-Prüfung der EU-Kommission. Die Regelung ist bis Ende befristet. Nutzung von Ladesäulen Die kostenlose Nutzung von Stromladestationen des Arbeitgebers für private Pkws oder Fahrräder und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung ist bis steuerbefreit. Quelle BAFA, BMWK.