Jahrgang 1961 wann in rente mit abzüge
Sie haben den Artikel gespeichert. Zur Merkliste Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können. Anmelden Nach einem langen Arbeitsleben fiebern viele Menschen dem Ruhestand entgegen. Wer geboren wurde, der hat nicht mehr lange bis zur Rente. Aber wann können Versicherte aus diesem Jahrgang eigenlich genau in Rente gehen? Alle Informationen im Artikel. Wann kann man in Rente gehen? Wann man genau in Rente gehen kannist sehr individuell, denn es kommt auf das Geburtsjahr und die Versicherungszeit an. Grundsätzlich müssen Versicherte die Wartezeit erfüllen, dann würden sie nach 5 Jahren Arbeit schon Rente bekommen - allerdings erst, wenn sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. Bei der Versicherungszeit wird zwischen "langjährig Versicherten" und "besonders langjährig Versicherten" unterschieden. Wer 35 Jahre anrechenbare Zeiten gesammelt hat, gehört zu den "langjährig Versicherten", bei 45 Beitragsjahren spricht man von "besonders langjährig Versicherten". Versicherte, die zwischen und geboren sind und bereits 35 Versicherungsjahre gesammelt haben, können laut der Deutschen Rentenversicherung noch vor dem Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, liegt das Renteneintrittsalter bei allen, die oder später geboren sind bei 67 Jahren - auch wenn sie 35 Beitragsjahre gesammelt haben. Wer nicht so lange warten möchte, der hat die Möglichkeit auch schon vorzeitig mit 63 Jahren in Rente zu gehen, muss allerdings mit Abschlägen rechnen. Für jeden Monat, den Versicherte vor dem regulären Renteneintritt in Rente gehen, werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen, maximal können es jahrgang 1961 wann in rente mit abzüge Prozent sein. Der Abschlag bleibt dann ein Leben lang bestehen. Nach einer Beitragszeit von 45 Jahren können Versicherte grundsätzlich früher in Rente gehen, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Die Rente für besonders langjährig Versicherte wird zwar oft noch "Rente mit 63" genannt, weil alle, die vor geboren wurden, in diesem Alter ohne Abschläge den Ruhestand antreten konnten. Das gilt allerdings nicht mehr für die späteren Jahrgänge, da das Rentenalter jedes Jahr angehoben wurde. Die Jahrgänge zwischen und dürfen also erst zwischen 63 und 65 Jahren in Rente gehen und alle, die oder später geboren wurden, können mit 65 Jahren in Rente gehen, wenn sie 45 Versicherungsjahre gesammelt haben. Wichtig: Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte ist es nicht möglich vorzeitig in Rente zu gehen - auch nicht, wenn man Abschläge in Kauf nehmen würde. Rente nach 35 Versicherungsjahren: Welche Zeiten werden berücksichtigt? Der Deutschen Rentenversicherung zufolge werden für die Berechnung der 35 Jahre alle Monate zusammengerechnet, in denen der oder die Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Unter anderem werden folgende Zeiten berücksichtigt: Beiträge aus einer Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Vorsicht: Beiträge für Minijobs, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern Ersatzzeiten beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR Anrechnungszeiten Zeiten, in denen Versicherte aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium Berücksichtigungszeiten zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist Rente nach 45 Versicherungsjahren: Welche Zeiten werden berücksichtigt?