Versteuerung von abfindung

Sie haben den Artikel bereits bewertet. Zusammenfassung Überblick Unter Abfindungen sind aus steuerlicher Sicht Entschädigungszahlungen zu verstehen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile erhält, insbesondere für den Verlust des Arbeitsplatzes. Diese Abfindungen sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn, der nach der Fünftelregelung besteuert werden kann. Sozialversicherungsrechtlich gelten Abfindungen wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht als Arbeitsentgelt, da sie den Wegfall zukünftiger Verdienstmöglichkeiten wegen Verlust des Arbeitsplatzes ausgleichen sollen. Nachfolgend wird dargestellt, wie eine Abfindungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes und wie eine Abfindung bei bestehender Beschäftigung beitragsrechtlich zu bewerten sind. Darüber hinaus wird die Anrechnung einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld erläutert. Ein umfassendes BMF-Schreiben gibt Antwort und Hilfestellung zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der versteuerung von abfindung Behandlung von Entlassungsentschädigungen: BMF-Schreiben v. Sozialversicherung: Zur beitragsrechtlichen Bewertung von Abfindungen ist die nachfolgende Rechtsprechung ergangen: BSG, Urteil v. BSG, Urteil v. Steuerpflichtige Abfindungszahlungen in der Privatwirtschaft können unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Grundsätzlich erfüllen Abfindungen aufgrund einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Entschädigung. Dies setzt voraus, dass an Stelle der bisher dienstrechtlich geschuldeten Leistung eine Leistung tritt, die auf einem eigenständigen Rechtsgrund beruht. Zudem muss der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst worden sein. Alternativ muss der Arbeitnehmer unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gestanden haben. Zahlungen, die bis zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses nachträglich als Arbeitslohn gezahlt werden, stellen keine Abfindung dar. Wäre dies der Fall, hätte der Arbeitgeber keine Veranlassung, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Sprinterklausel vor. Bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses erhöht sich die Abfindung um das von dem Unternehmen für die Zeit von der vorzeitigen Beendigung bis zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt eingesparte Arbeitnehmerbrutto. Die Fünftelregelung ist grundsätzlich anwendbar, da dieser Zahlungsbestandteil darauf beruht, dass der Arbeitnehmer dem Aufhebungsvertrag möglichst schnell zu Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?