Indexmiete erhöhung nach 10 jahren
Seit dem 1. Dabei sind die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten. Fragen zur Indexvereinbarung 1. Welches sind die Vor- und Nachteile der Indexmiete Bei angespannten Wohnungsmärkten stellt sich diese Frage nicht, weil den Mietern hier die notwendige Verhandlungsmacht fehlt. Ansonsten ist diese Frage nicht generell zu beantworten, sondern hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Mieter sollten jedoch Folgendes bedenken: Bei der Indexmiete wird der Mietenanstieg auf den Anstieg der Lebenshaltungskosten beschränkt. Dies geht aber mittels Index-Mieterhöhung. Der obige Text galt für die Inflationsraten bis Dezember Seither sind aufgrund der hohen Inflation diese Aussagen nicht mehr richtig. Fatal ist, dass hohe Inflationsraten zu hohen Mieterhöhungen führen, die durch keine Kappungsgrenze eingeschränkt werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Der Deutsche Mieterbund wird entsprechend aktiv werden. Hier kann eine Indexmiete frei vereinbart werden. Es müssen jedoch die Voraussetzungen des Preisklauselgesetzes beachtet werden. Welche Laufzeit hat die Indexmiete? Die Vereinbarung einer Indexmiete ist seit dem 1. Deshalb sind auch Indexvereinbarungen für kürzere als 10jährige Zeiträume zulässig. Die Wirksamkeit der Indexvereinbarung ist auch nicht mehr von einem Kündigungsausschluss durch den Vermieter abhängig. Die Indexvereinbarung ist nicht zwingend an den Tag des Mietvertragsabschlusses gekoppelt. Möglich ist auch der Abschluss der Indexvereinbarung Jahre danach im laufenden Mietverhältnis. Wird die einjährige Sperrfrist berücksichtigt? Vereinzelt wurde vertreten, dass die Indexklausel so formuliert sein indexmiete erhöhung nach 10 jahren, dass die Mietanpassung auf jeden Fall erst ein Jahr nach Beginn bzw. Wenn nicht, sei die Vereinbarung der Indexmiete unwirksam AG Wedding v. Dieser Ansicht ist der BGH nunmehr entgegengetreten: Die einjährige Wartefrist muss nicht vereinbart, sondern lediglich bei der Mieterhöhung eingehalten werden BGH v. Ist die Schriftform eingehalten?