Personengesellschaft mit beschränkter haftung
Da zwei Gesellschaften parallel bestehen, sind höhere Kosten und ein höherer Verwaltungsaufwand die Folge. Die Errichtung eines schriftlichen Vertrages ist aber dringend anzuraten. Die Gesellschaft entsteht erst durch die Eintragung in das Firmenbuch. Die Anmeldung zur Eintragung beim Firmenbuch erfolgt durch alle Gesellschafter. Die GmbH wird dabei vom Geschäftsführer vertreten. Die Unterschriften sind notariell oder gerichtlich zu beglaubigen. Im Falle der Anwendbarkeit des Neugründungsförderungsgesetzes NeuFöG entfallen diese. Haftung Die Komplementär-GmbH haftet unbeschränkt und primär mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen, jedoch besteht keine direkte oder persönliche Haftung der Gesellschafter der GmbH. Die Gesellschafter haften nur für die Aufbringung des im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Stammkapitals. Diese handelt durch ihr vertretungsbefugtes Organ — den Geschäftsführer. Dieser wiederum unterliegt den Weisungsbeschlüssen der Gesellschafterversammlung. Die Kommanditisten sind von der gewöhnlichen Geschäftsführung ausgeschlossen. Ihnen steht bei gewöhnlichen Geschäften somit kein Mitsprache- bzw Widerspruchsrecht zu. Vertragliche Änderungen sind hier aber zulässig. Im Gesellschaftsvertrag kann das Zustimmungserfordernis geändert werden. Beschränkungen im Innenverhältnis sind Dritten gegenüber unwirksam. Dafür ist die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers, der einen allenfalls erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen und sich im Betrieb entsprechend betätigen muss, notwendig. Gewinnverteilung und Entnahmerecht Die Gewinn- und Verlustverteilung kann vertraglich festgelegt werden. Wenn nicht, so richtet sich diese nach dem Recht der KG. Hinsichtlich der betrieblichen Steuern z. Die Gesellschaft und die einzelnen Gesellschafter brauchen eigene Steuernummern. Ansonsten besteht bei Überschreitung der Versicherungsgrenze eine GSVG-Pflichtversicherung als Neuer Selbständiger. Eine Pflichtversicherung ist nur als Neuer Selbständiger nach dem GSVG möglich. Beendigung der Gesellschaft Zeitablauf Beschluss der Gesellschafter Konkurs der Gesellschaft, durch die Abänderung der Bezeichnung Sanierungsverfahren in Konkursverfahren oder rechtskräftige Nichteröffnung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Konkurs eines Gesellschafters, durch die Abänderung der Bezeichnung Sanierungsverfahren in Konkursverfahren oder rechtskräftige Nichteröffnung oder Aufhebung des Personengesellschaft mit beschränkter haftung mangels kostendeckenden Vermögens. Tod eines Komplementärs.