Frührente mit 59
Sie haben den Artikel gespeichert. Zur Merkliste Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können. Anmelden Geht es um den Ruhestand, dann spalten sich die Geister. Die einen freuen sich sehnlichst auf die Rente, die anderen wollen auch in der Rente noch arbeiten. Durch die sogenannten Flexi-Rente ist ein individueller Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand möglich und finanziell attraktiv, denn wer länger arbeitet, bekommt einen Zuschlag zur Rente. Aber wann kann man eigentlich in Rente gehen, wenn man geboren wurde? Wann kann man in Rente gehen? Wann man genau in Rente gehen kannist für jeden Versicherten individuell zu betrachten. Dabei kommt es auf das Geburtsjahr und die Versicherungszeit an. Bei der Versicherungszeit unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung zwischen "langjährig Frührente mit 59 und "besonders langjährig Versicherten". Wer 35 Jahre anrechenbare Zeiten auf dem Rentenkonto verbuchen kann, gehört zu den "langjährig Versicherten", bei 45 Beitragsjahren spricht man von "besonders langjährig Versicherten". Der Deutschen Rentenversicherung zufolge können Versicherte, die zwischen und geboren wurden und 35 Versicherungsjahre gesammelt haben, noch vor dem Geburtstag ohne Abschläge den Ruhestand antreten. Versicherte, die hingegen oder später geboren wurden, können erst mit 67 Jahren in Rente gehen, auch wenn sie 35 Beitragsjahre zusammen haben. Der Grund: Das Renteneintrittsalter wird schrittweise angehoben. Wem das zu spät ist, der kann auch schon vorzeitig mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Der Haken: Es werden Abschlägen fällig. Diese sehen wie folgt aus: Für jeden Monat, den Versicherte vor dem regulären Renteneintritt in Rente gehen, werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen, maximal können es 14,4 Prozent sein. Der Abschlag bleibt dann aber nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter, sondern ein Leben lang bestehen. Frührente mit 59 Rente mit 63 - ohne Abschläge - war nur jenen vorbehalten, die vor geboren wurden. Da diese Jahrgänge wohl schon in Rente sein dürften, gibt es die Rente mit 63 eigentlich gar nicht mehrdenn wenn jemand in diesem Alter nun den Ruhestand antreten will, muss er - wie bereits erwähnt - Abschläge in Kauf nehmen. Durch die Anhebung des Rentenalters ist das für spätere Jahrgänge nicht mehr möglich. So dürfen Versicherte, die zwischen und geboren wurden, erst zwischen 63 und 65 Jahren in Rente gehen, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Versicherte, die oder später geboren wurden, können mit 65 Jahren in Rente gehen - vorausgesetzt sie haben die erforderlichen 45 Versicherungsjahre gesammelt. Wichtig zu wissen: Besonders langjährig Versicherte können nicht vorzeitig in Rente zu gehen - auch nicht, wenn sie Abschläge in Kauf nehmen würden. Dafür dürfen sie grundsätzlich etwas früher in Rente gehen. Übrigens: Liegt bei Versicherten eine Schwerbehinderung oder bestimmte Krankheiten vor, dann gelten nicht die obigen Angaben.