Kind mit behinderung kfz steuer

Welche Steuerentlastungen gibt es, wenn mein Kind oder ich eine Behinderung haben? Eltern, die ein Kind mit Behinderung pflegen oder selbst mit Behinderungen leben, können verschiedene Steuerentlastungen erhalten. Dazu gehören zum Beispiel ein erhöhter Wäscheverbrauch oder Kosten für die Pflege. Die Höhe des Pauschbetrags hängt vom Grad der Behinderung Ihres Kindes bzw. Der Pauschbetrag kann ab einem Grad der Behinderung GdB von mindestens 20 beantragt werden. Menschen mit Behinderungen, die hilflos, blind oder taubblind sind, erhalten einen erhöhten Pauschbetrag von 7. Als Eltern können Sie den Behinderten-Pauschbetrag Ihres Kindes auf sich übertragen. Die Aufwendungen finden jedoch nur Berücksichtigung, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Mehr Informationen über den Behinderten-Pauschbetrag finden Sie in der Broschüre Ratgeber für Menschen mit Behinderungen im Kapitel 17 "Steuerliche Erleichterungen" des Bundesarbeitsministeriums und auf der Website des Bundesfinanzministeriums. Pflege-Pauschbetrag Ist Ihr Kind zudem aufgrund der Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen, dann können Sie als Eltern oder pflegende Angehörige einen Pauschbetrag erhalten. Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Sie müssen ein Angehöriger oder eine Angehörige des Kindes sein. Oder Sie stehen dem Kind sehr nahe, zum Beispiel als Schwiegermutter. Sie pflegen das Kind in Ihrer oder in der Wohnung des Kindes. Sie beziehen kein Geld für die Betreuung. Hierzu zählt jedoch nicht das von den Eltern eines Kindes mit Behinderungen für dieses Kind empfangene Pflegegeld. Die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes. Pflegen Sie zwei Kinder, verdoppelt sich der Pflege-Pauschbetrag. Teilen Sie sich die Pflege mit anderen Angehörigen, wird der Pauschbetrag dementsprechend aufgeteilt. Mehr Informationen über den Pflege-Pauschbetrag finden Sie in der Broschüre Ratgeber für Menschen mit Behinderungen im Kapitel 17 "Steuerliche Erleichterungen" des Bundesarbeitsministeriums und auf der Website des Bundesfinanzministeriums. Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer Menschen mit einer Schwerbehinderung können von der Kraftfahrzeugsteuer auf Antrag ganz oder teilweise befreit werden, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Mit den Merkzeichen H, BI oder aG im Schwerbehindertenausweisentfällt die Kraftfahrzeugsteuer ganz. Wenn die Bewegungsfähigkeit aufgrund der Behinderung erheblich beeinträchtig ist oder der Fahrzeugnutzer gehörlos ist, dann muss nur die Hälfte der Fahrzeugsteuer bezahlt werden. Als Eltern eines Kindes mit Behinderung können Sie ebenfalls bei der Kraftfahrzeugsteuer sparen. Hierbei ist wichtig, dass das Fahrzeug auf dem Namen Ihres Kindes zugelassen ist. Das Kind mit behinderung kfz steuer darf nur benutzt werden, um das Kind an einen anderen Ort zu fahren oder wenn es für die Führung des Haushaltes des Kindes wichtig ist zum Beispiel Einkäufe. Mehr Informationen über die Steuervergünstigungen für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Menschen zugelassen sind, finden Sie unter Zoll. Weitere Informationen.