Steuersatz für einkünfte aus vermietung und verpachtung
Vermietung und Verpachtung in der Umsatzsteuer Hier finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Regelungen zur Umsatzsteuer bei Vermietung und Verpachtung. Betroffen sind gewerbliche Vermietungen wie z. Für diese Umsätze muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden, es besteht jedoch auch kein Recht auf Vorsteuerabzug. Ist eine Vermietung von der Umsatzsteuer befreit, muss auch für die als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme z. Heizkosten keine Umsatzsteuer entrichtet werden. Entgelte für mitvermietete Einrichtungsgegenstände sind nicht von der Befreiung für Vermietungen umfasst und unterliegen einem Steuersatz von 20 Prozent. Die Vermietung von Parkplätzen und Garagen sowie bestimmte, bis zu 14 Tage andauernde Vermietungen kurzfristige Vermietungen unterliegen einem Steuersatz von 20 Prozent. Da diese Vermietungen bzw. Vermietungen durch Kleinunternehmen sind von der Umsatzsteuer befreit. Auch diese Unternehmen haben die Möglichkeit zur Steuerpflicht zu optieren. Seit Juli ist für die Vermietung von Grundstücken eine Ausnahme vom Übergang der Steuerschuld gesetzlich vorgesehen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist unter anderem, dass die Leistungen in Zusammenhang mit der Liegenschaft stehen an der das Wohnungseigentum besteht. Weiters darf die Liegenschaft nicht für Wohnzwecke oder für das Abstellen von Fahrzeugen verwendet werden. Informationen zur Steuerbefreiung für WEG sowie zur Option zur Steuerpflicht bei WEG finden Sie in Rz und Rz der Umsatzsteuerrichtlinien Weitere Informationen Informationen zu Vermietung und Umsatzsteuer finden Sie in der Broschüre Immobilien und Steuern oder in Rz ff und Rz ff der UStR Allgemeine Informationen zur Umsatzsteuer finden Sie am Unternehmensserviceportal. Hinweis Zur Unterstützung der Hotellerie in der COVIDKrise galt für Beherbergungsumsätze von 1. Dezember ein Steuersatz von 5 Prozent. Letzte Aktualisierung: 1. Jänner Serviceangebote.