Gibt es mehr geld für rentner

Sie haben den Artikel gespeichert. Zur Merkliste Sie müssen sich anmelden um diese Funktionalität nutzen zu können. Anmelden Erwerbsminderungsrente erhalten in Deutschland Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen können. Schon im Juli gab es für Millionen Deutsche, die eine Altersrente bezogen haben, Änderungen bei der Rente. Bald soll es auch Verbesserungen für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente geben. Welche das sind, erfahren Sie hier. Welche Änderungen sind bei der Erwerbsminderungsrente geplant? Der Zuschlag berechnet sich aus den persönlichen Rentenpunktendie bis zum Juni gesammelt wurden. Betroffene, bei denen die Erwerbsminderungsrente zwischen Januar und Juni begann, bekommen einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli und Dezember gibt es einen Zuschlag von 4,5 Prozent. Wer also zum Beispiel eine Erwebsminderungsrente von Euro hat, bekommt bei einem Rentenbeginn zwischen Januar und Juni nun eine Erhöhung von 75 Euro, sodass die Rente dann Euro beträgt. Für einen Rentenbeginn im Zeitraum von Juli bis Dezember würde die Rente um 45 Euro auf Euro steigen. Die Erhöhung erfolgt dann zum 1. Juli Übrigens: Auch die Altersrente ist gestiegen. Wie viel mehr Geld Betroffene bekommen, kann der Rententabelle entnommen werden. Warum gibt es Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente? Bei der Erwerbsminderungsrente wurde in der Vergangenheit wiederholt nachgebessert, insbesondere ab Juli und ab Januar Diese Regelungen waren laut der Deutschen Rentenversicherung allerdings nur für Rentenneuzugänge bestimmt und Menschen, die zu diesen Zeitpunkten bereits Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, gingen leer aus. Das soll nun nachgeholt werden. Wer und wie viele Menschen profitieren von den Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente? Grundsätzlich profitieren von der Neuregelung ab 1. Juli alle Menschen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen und begonnen hat. Dazu kommen noch Personen, die gerade eine Altersrente oder Hinterbliebenenrente, also Rente wegen Todesbeziehen und unmittelbar zuvor eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben.