Haus geerbt scheidung zugewinn
Praxistipp zur Erbschaft in der Ehe. Die Erbschaft in der Zugewinngemeinschaft zwischen Heirat und Beantragung der Scheidung gehört dem Erben. Wird ein Ehepartner in der Ehe Erbe, gehört ihm die Erbschaft allein. Der andere ist daran nicht beteiligt und hat insoweit auch keine Ansprüche an dem Erbe. Haus geerbt scheidung zugewinn dieser Zuordnung ändert sich auch dann nichts, wenn das ererbte Vermögen für gemeinsame Zwecke, die der gesamten Familie zu Gute kommen, verwendet wird. Denn in der Zugewinngemeinschaft gibt es kein gemeinsames Vermögen. Jeder Ehegatte ist Eigentümer seines eigenen Vermögens. Das Erbe fällt nicht in den Zugewinn. Sofern die Eheleute nicht etwas anderes vereinbart haben, leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, die am Tag der Heirat beginnt und mit Rechtskraft der Scheidung endet. Das Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages wird Endvermögen genannt. Ist das Endvermögen eines Ehepartners höher als dessen Anfangsvermögen, spricht man vom Zugewinn. Ist der Zugewinn eines Ehepartners höher als der Zugewinn des anderen, ist die Differenz hälftig auszugleichen. Das ist der Zugewinnausgleich. Auch wenn es in der Ehe kein gemeinsames Vermögen gibt, ist dieser Ausgleich für den Fall der Scheidung so vorgesehen. Das klingt zunächst nach einem Widerspruch, ist jedoch keiner. Jeder Ehepartner erwirbt und behält sein Vermögen für sich. Bei Scheidung findet nur dann ein Ausgleich statt, wenn ein Ehepartner ein höheres Vermögen erworben hat. Auszugleichen ist jedoch nur der Vermögenszuwachs in der Ehe. Eine Ausnahme bildet die Erbschaft. Damit das Erbe eines Ehepartners nicht zu einem Zugewinnausgleich führt, wird dieser Ehegatte bei der Berechnung seines Zugewinns so behandelt, als ob die Erbschaft bei Heirat bereits vorhanden gewesen wäre. Das Erbe wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Die Erbschaft ist im Zugewinn damit grundsätzlich neutral. Das gilt nicht für Wertsteigerungen. Es macht für den Zugewinnausgleich zunächst keinen Unterschied, ob ein Ehepartner Erbe eines Hauses, einer Eigentumswohnung, Erbe von Ackerland, Grünland oder Wald oder Erbe von Barvermögen wird. Es gilt immer der Grundsatz, dass die Erbschaft im Zugewinnausgleich unberücksichtigt zu bleiben hat. Das gilt aber nicht für Wertsteigerungen einer ererbten Immobilie.