Wohnrecht wertminderung erbe

Soll ein Haus in einer Familie an die Kinder vererbt werden, wird dem überlebenden Ehepartner häufig ein lebenslanges Wohnrecht dabei gewährt. In diesem Beitrag wollen wir darstellen, was das Wohnrecht vererben für Konsequenzen hat, wie es sich auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer auswirkt und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Inhaltsverzeichnis Das Wichtigste in Kürze Das Wohnrecht ist ein dingliches Recht, das es dem Berechtigten zugesteht eine Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Wenn man ein Wohnungsrecht vererben möchte, so muss man dies in einem Testament oder Erbvertrag festschreiben. Das Wohnrecht wird bei einer Berechnung der Erbschaftssteuer vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen und mindert damit die Erbschaftssteuer. Rechtliches zum Thema Wohnrecht vererben In der Praxis spricht man häufig vom lebenslangen Wohnrecht, von einem Wohnrecht auf Lebenszeit oder einem Wohnungsrecht. Dabei wird mit diesen Begriffen das Recht eines Begünstigten beschrieben, wohnrecht wertminderung erbe Wohnung oder ein Haus bis ans Lebensende zu bewohnen, ohne dabei Eigentümer oder Mieter der Immobilie zu sein. In vielen Fällen räumen sich besonders ältere Menschen ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit für ihre Immobilie ein, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung bereits zu Lebzeiten an ihre Kinder oder auch andere Verwandte übertragen und trotzdem darin wohnen bleiben wollen. Im rein juristischen Sinne wird jedoch zwischen Wohnrecht und Wohnungsrecht unterschieden. Hingegen bezeichnet das Wohnungsrecht ein dingliches Wohnrecht als grundstücksbezogenes Recht, dass durch die Belastung der jeweiligen Immobilie entsteht. Hierbei ist der Inhaber des Wohnrechts auch befugt, Familienmitglieder oder Pflegepersonal in der Wohnung aufzunehmen. Ferner ist auch bestimmt, dass Wohnberechtigte, die nur einen Teil einer Immobilie nutzen dürfen, trotzdem die gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen mitnutzen dürfen. Dabei verfügen die Berechtigten nur über ein Mitbenutzungsrecht und der Eigentümer kann etwa die Wohnung oder das Haus gleichzeitig auch bewohnen. Liegt zusätzlich auch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit vor, können die Berechtigten das Haus oder die Wohnung auch nur selbst nutzen. In diesem Fall ist es also nicht gestattet, Familienangehörige oder andere Personen ebenfalls dort wohnen zu lassen. Schriftform erforderlich Will man ein Wohnrecht für ein Haus oder eine Wohnung vererben, so muss man dies in einem Testament oder auch Erbvertrag so verfügen. Dadurch wird dann ein Wohnrecht auch vererbt und bedeutet für die begünstigte Person, dass sie mietfrei in der Immobilie wohnen bleiben darf. Hierbei muss dann der neue Käufer das bestehende Wohnrecht akzeptieren und können der wohnberechtigten Person nicht kündigen. Deshalb sollte ein Wohnrecht auch immer ins Wohnrecht wertminderung erbe eingetragen werden und bei einem lebenslangen Wohnrecht kann der Berechtigte auch sicher sein, dass er nicht gekündigt werden kann. Mehr zum Thema: Erbengemeinschaft u. Haus Steueraspekte bei der Vererbung eines Wohnrechts Ein Haus zu vererben und dabei ein Wohnrecht einzuräumen kann unter steuerlichen Aspekten ziemlich teuer werden. Grundsätzlich ist ein Erbe immer erbschaftsteuerpflichtig, wobei es unter nahen Verwandten hohe Freibeträge gibt, für die keine Erbschaftssteuer zu entrichten ist. Jedoch ist dieser Freibetrag bei einer teuren Immobilie auch schnell überschritten. Um einen Erben eines Hauses nicht in jedem Fall mit einer hohen Erbschaftssteuer zu belasten, kann diese vermieden werden, wenn der Erbe selbst das Haus bewohnt. Für den Fall jedoch, dass ein Erblasser das Haus mit einem Wohnrecht für eine dritte Person vererben will, kann das Haus ja in diesem Fall eben gerade nicht vom Erben bewohnt werden.