Mahnbescheid gegen insolvente firma

Die Eigenverwaltung: Sanieren in der Insolvenz Stand: Januar Mahnbescheid gegen insolvente firma immer sind unternehmerische Fehlentscheidungen der Grund für die finanzielle Schieflage. Hat ein Unternehmen nur wenige oder gar nur einen Auftraggeber, der wegbricht, fehlt schnell das Geld für den Geschäftsbetrieb. Ein anderer Punkt, der oft zu Problemen führt, sind Investitionen. Betriebe müssen investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. In wirtschaftlich guten Zeiten sind Investitionen auf Kredit keine Gefahr. Das kann sich schnell ändern, wenn sich die Auftragslage verschlechtert oder die Wirtschaft unter Krisen und Rezession leidet. Was ist eine Insolvenz? Die Betriebsinsolvenz steht für den Zustand der Zahlungsunfähigkeit eines Betriebs. Das Unternehmen kann die Forderungen der Gläubiger nicht mehr befriedigen und somit seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen. Grundsätzlich wird ein Insolvenzverfahren nur eröffnet, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens beim Insolvenzgericht gestellt wird. Bestimmte Unternehmen sind jedoch gesetzlich verpflichtet, einen Antrag zu stellen, wenn ein Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. KG und die oHG. Zu diesem Zweck erfolgt entweder eine Zerschlagung des insolventen Unternehmens, indem das vorhandene Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird, oder es wird eine Sanierung durchgeführt, aus deren Erträge die Gläubiger befriedigt werden können. Im Insolvenzverfahren gilt grundsätzlich das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung. Einzelne Gläubiger haben keine Möglichkeit auf einzelne Vermögensgegenstände zu zugreifen. Wer kann einen Insolvenzantrag stellen? Einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können der Unternehmer selbst oder seine Geschäftspartner, aber auch Banken, Finanzämter, Krankenkassen stellen. Der Antrag ist bei den für Insolvenzsachen zuständigen Amtsgerichten zu stellen. Zuständig ist in der Regel das Insolvenzgericht, wo der Unternehmer seinen Geschäftssitz hat. Dort gibt es auch die entsprechenden Antragsformulare. Bei juristischen Personen kann jeder gesetzliche Vertreter einen Antrag stellen. Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer derjenige, der antragsberechtigt ist. Der Fremdantrag eines Gläubigers ist nur dann zulässig, wenn er bestimmte Anforderungen erfüllt. Der Antragsteller muss Unterlagen zum Nachweis der Forderung vorlegen. Ausreichend dafür ist beispielsweise das Protokoll eines Gerichtsvollziehers über einen erfolglosen Pfändungsversuch oder die Vermögensauskunft des Schuldners früher: eidesstattliche Versicherung. Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften ist jedes Mitglied des Vertretungsorgans bzw. Wird der Antrag nicht von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans bzw.