Wo in steuererklärung fahrtkosten eintragen
Fahrtkosten in der Steuererklärung angeben: Das ist wichtig t-online, Ines Richter Aktualisiert am Die Kosten für Fahrten mit dem Auto zur Arbeit können Sie steuerlich absetzen. Das gilt auch bei Dienstreisen. Fahren Sie täglich eine längere Strecke mit dem Auto zur Arbeit, kann das ziemlich teuer werden. In Ihrer Steuererklärung können Sie die Fahrtkosten angeben und dafür eine Pendlerpauschale erhalten. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Länge Ihres Arbeitsweges ab. Sie liegt bei 1. Erst wenn Sie höhere Werbungskosten haben, sollten Sie diese detailliert in der Steuererklärung angeben und auf Nachfrage nachweisen. Denn dann sinkt Ihre Steuerlast zusätzlich. Berufliche Fahrtkosten zählen zu den Werbungskosten. Höhe der Fahrtkosten für die Steuererklärung Für Fahrten zur Arbeit erkennt das Finanzamt nur die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte an. Dabei handelt es sich um Ihre Hauptarbeitsstelle. Haben Sie noch einen Nebenjob an einem anderen Ort, werden die Kosten für die Fahrten dorthin nicht anerkannt. Für eine Entfernung bis zu 20 Kilometern setzen Sie pro Kilometer eine Pauschale von 30 Cent an. Ab dem Kilometer galt für noch ein Betrag von 35 Cent. Für und setzen Sie ab dem Kilometer einen Betrag von 38 Cent an. Die Fahrtkosten gelten unabhängig davon, ob Sie mit dem eigenen Auto, dem Motorrad, dem Fahrrad, der Bahn oder dem Bus zur Arbeit fahren. Sie werden vom Finanzamt nur für die Tage anerkannt, wo in steuererklärung fahrtkosten eintragen denen Sie tatsächlich gearbeitet haben. Waren Sie krank oder hatten Sie Urlaub, müssen Sie das berücksichtigen. Besonderheiten bei den Fahrtkosten Bei einer Dienstreise gelten pro Kilometer 30 Cent. Dabei wird nicht nur die einfache Entfernung anerkannt. Das Finanzamt zahlt bei Dienstreisen die Pauschale für die Hin- und Rückfahrt, wenn Sie mit Auto oder Bahn reisen. Bei Flugreisen sind immer die tatsächlichen Kosten anzugeben. Erstattet Ihnen Ihr Arbeitgeber die Kosten für eine Dienstreise ganz oder teilweise, können Sie den erstatteten Betrag nicht in der Steuererklärung geltend machen.