Abschreibung gebrauchte landwirtschaftliche maschinen
Durch Investitionen Steuern zu sparen ist schwieriger geworden — aber nicht unmöglich. Um Landwirte und Unternehmen in den Corona-Jahren zu entlasten, hatte die Finanzverwaltung für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vorübergehend die degressive Abschreibung Absetzung für Abnutzung — AfA zugelassen. Die Regelung galt befristet für Investitionen zum Beispiel in einen neuen Traktor oder Mähdrescher für die Jahre bis Seit Beginn dieses Jahres ist jedoch nur noch die lineare Abschreibung zugelassen. Degressive Abschreibung verschaffte Landwirten Liquidität Den wirtschaftlichen Effekt erklärt Ecovis-Steuerberater Franz Brebeck: Bei der degressiven Abschreibung können in den ersten Jahren nach der Investition höhere Anteile der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Das spart gerade in diesen ersten Jahren nach dem Kauf mehr Steuern und schafft Liquidität. Sobald die degressive Abschreibung in einem Folgejahr niedriger ist als die lineare Abschreibung vom Restbuchwert, wechselt der Landwirt wieder in die lineare Abschreibung. Das Wahlrecht bei der Abschreibung gilt nicht mehr Dieses Wahlrecht gilt seit jedoch nicht mehr. Möglich ist nur noch die lineare AfA in gleichbleibenden Beträgen über die gesamte Nutzungsdauer. Für einen Traktor im Wert von beispielsweise