Lohnfortzahlung arbeitgeber bei krankheit kind

Krankes Kind und Job: Das sollten Eltern zur Lohnfortzahlung wissen Von t-online, iri Aktualisiert am Für die Pflege Ihres kranken Kindes können Sie Kinderkrankengeld beantragen. Doch es gibt Möglichkeiten, dennoch Geld zu bekommen. Bei Krankheit Ihres Kindes ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Lohnfortzahlung zu leisten. Allerdings muss er Sie vom Job freistellen, wenn keine andere Möglichkeit besteht, Ihr erkranktes Kind zu betreuen. Um Kinderkrankengeld zu erhalten, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Recht auf Freistellung durch Arbeitgeber In Paragraf des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB ist geregelt, dass Ihr Arbeitgeber Sie freistellen muss, wenn unvermeidliche oder unverschuldete Gründe vorliegen. Ein solcher Grund ist die Erkrankung des Kindes. Der Paragraf regelt jedoch auch das Recht des Arbeitgebers, im Tarif- oder Arbeitsvertrag festzulegen, dass ein Vergütungsanspruch nur für tatsächlich geleistete Arbeit besteht. Können Sie nicht arbeiten, da Ihr Kind krank ist, muss Ihr Arbeitgeber also kein Geld zahlen. Sonderurlaub für Beamte Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD ist geregelt, dass Beamte Anspruch auf Urlaub aus persönlichen Gründen haben. Bei schweren Erkrankungen von Kindern, die jünger als 12 Jahre sind, haben Sie jährlich Anspruch auf bis zu vier Tage Sonderurlaub pro Kind. Sie benötigen eine Bescheinigung des Arztes, dass Sie Ihr Kind betreuen müssen. Der Arbeitgeber kann aus dringenden dienstlichen Gründen die Abwesenheit widerrufen. In diesem Fall können Sie beim Jugendamt eine Betreuungshilfe beantragen. Wie viel ist mein Geld in der Zukunft wert?