Steuervorteile schwerbehinderung 40

Kinder mit Behinderung 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen lebten Ende in Deutschland. Damit waren 9,4 Prozent der gesamten Bevölkerung in Deutschland schwerbehindert. Das hat das Statistische Bundesamt ermittelt. Doch wann ist man behindert? Das Sozialgesetzbuch definiert es so: Menschen sind behindert, wenn ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Wie stark ein Steuervorteile schwerbehinderung 40 beeinträchtigt ist, zeigt der "Grad der Behinderung" GdB. Er kann zwischen 20 und liegen und wird von einem ärztlichen Gutachter festgestellt. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor, es gibt dann einen entsprechenden Ausweis. Wer einen GdB von 20, 30 oder 40 hat, kann beim Versorgungsamt eine Bescheinigung beantragen. ÜBRIGENS: Wichtig für die Steuererklärung: Nur mit Schwerbehindertenausweis oder Bescheinigung erhalten Sie als Mensch mit Behinderung Steuervergünstigungen. Also unbedingt beantragen! Sie benötigen zum Beispiel speziellen Wohnraum oder haben höhere Krankheitskosten. Um diese behinderungsbedingten Nachteile oder Mehraufwendungen abzumildern, werden Menschen mit Behinderung sogenannte Nachteilsausgleiche gewährt. Auch der Fiskus räumt Menschen mit Behinderung eine Reihe von Vergünstigungen ein. Wir geben Ihnen einen Überblick: 1. Für diese Kosten können Sie den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem GdB. Bei einem GdB von beispielsweise lag er bis bei 1. Alternativ typische Kosten einzeln nachweisen Nehmen wir an, Sie müssen pro Jahr mehr Geld ausgeben, als die Pauschale abdeckt. Nachteil: Sie müssen jede einzelne Ausgabe mit Rechnungen nachweisen. Pflege- und Betreuungsleistungen können Sie darüber hinaus als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Sie müssen also genau nachrechnen, was sich für Sie lohnt: die Pauschale oder der Einzelnachweis. ÜBRIGENS: Menschen mit Behinderung haben bei den typischen Kosten also ein Wahlrecht — entweder nutzen sie die Pauschale oder weisen die Kosten einzeln nach. Der Bundesfinanzhof, Deutschlands höchstes Gericht für Steuern, hat in einem Urteil betont, dass Menschen mit Behinderung das Wahlrecht allerdings auch nutzen müssen. So sei es nicht möglich, den Behinderten-Pauschbetrag zu wählen und zusätzlich dazu noch haushaltsnahe Dienstleistungen für Pflegeleistungen in der Steuererklärung einzutragen. Denn der Behinderten-Pauschbetrag deckt pauschal viele Kosten ab, die Menschen mit Behinderung haben — so zum Beispiel auch Ausgaben für Pflege.