Fzg schein bezeichnungen
Was ist der Unterschied zwischen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2? Fahrzeugschein: Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 — oder auch Fahrzeugschein — ist sowas wie der Steckbrief deines Autos. Das ist nämlich der Fahrzeughalter. Wenn du bei einer Hauptuntersuchung warst, wird die Plakette im Fahrzeugschein ebenfalls dort eingetragen. Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief: Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 alias Fahrzeugbrief gibt Aussage über den Eigentümer des Fahrzeugs. Dort steht nicht nur der aktuelle Halter des Autos, sondern auch der vorherige. Nach jedem zweiten Halterwechsel muss allerdings eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 her. Dafür musst du zur Zulassungsbehörde und dir einen neuen Fahrzeugbrief ausstellen lassen. Fahrzeugschein Erklärung: Wo gehören die Papiere hin? Du musst die Zulassungsbescheinigung Teil 1 immer im Original dabeihaben, wenn du Auto fährst! Es empfiehlt sich daher, den Fahrzeugschein immer an Bord zu haben. Noch besser wäre es natürlich, wenn du ihn nach dem Fahren mit fzg schein bezeichnungen nimmst. Wird der Fahrzeugschein nämlich samt deines Autos gestohlen, haben es die Diebe einfacher, deinen Wagen weiterzuverkaufen. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 solltest du besser nicht durch die Gegend kutschieren. Sie ist zwar fälschungssicherer geworden, allerdings fällt es Dieben immer noch leichter, ein Auto mit vollständigen Papieren weiterzugeben. Wenn du beim Fahren nicht auf den Fahrzeugbrief verzichten willst, dann verstecke ihn gut und lasse ihn nicht sichtbar im Wagen liegen. Sonst sind im Worstcase nämlich nicht nur deine Papiere, sondern auch dein Auto weg. Kurz: Bewahre die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sicher auf. Denn nur damit kannst du im Zweifelsfall nachweisen, dass das Auto dir gehört. Suche für ihn zuhause ein sicheres Plätzchen wie zum Beispiel einen Tresor. Papiere verloren: Was tun? Es ist passiert. Dir sind deine Fahrzeugpapiere abhanden gekommen. Entweder wurden sie dir gestohlen oder du findest sie nicht wieder.