Beihilfe freiwillige gesetzliche krankenversicherung
Freiwillige GKV für Beamte - Vorteile und Nachteile c WoGi - stock. Ein hoher Anteil an Ehepartnern und Kindern von Beamten dürfte sich auch unter den knapp 20 Prozent der nicht erwerbstätigen PKV-Versicherten finden. Beamte und ihre Angehörigen bilden daher eine tragende Säule der PKV. Die meisten Beamten entscheiden sich für die Privatversicherung, obwohl auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV möglich wäre. Dafür gibt es gute Gründe! Krankenversicherung - was gilt für Beamte? Beamte unterliegen wie jeder Bürger bezüglich der Krankenversicherung der Versicherungspflicht. Eine Ausnahme gilt nur bei Beamten mit Anspruch auf Freie Heilfürsorge u. Polizisten, Justizvollzugsbeamten. Hier steht der Dienstherr für den kompletten Krankenschutz gerade und eine eigene Krankenversicherung erübrigt sich weitgehend. Beamte haben ansonsten grundsätzlich die Wahl, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten. Das gilt auch für BeamtenanwärterBeamte zur Probe oder auf Widerruf. Anders als bei Angestellten ist die Höhe des Einkommens unbeachtlich. Eine weitere Besonderheit: Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn bei Krankheit, GeburtPflege und im Todesfall. Sie leistet auch für Beamtenkinder und den Ehepartner, sofern dieser bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die Beihilfe wird allerdings überwiegend nur dann gewährt, wenn ein privater Krankenversicherungsschutz besteht. Bei einer freiwilligen gesetzlicher Versicherung zahlt die Beihilfe nicht. Denn GKV-Leistungen sind Sachleistungen und decken den Leistungsbedarf bereits voll ab. Insofern erübrigt sich finanzielle Beihilfe. Auf dieses wird weiter unten noch ausführlicher eingegangen. Die Beihilfe: Die Leistungen der Beihilfe orientieren sich an den Leistungen der PKV, sind allerdings nicht voll deckungsgleich. So sind zum Beispiel wie in der PKV die Gebührenordnungen für die privatärztliche Behandlung GOÄ und GOZ Basis für die Leistungsgewährung. Rechtsgrundlage für die Beihilfe sind entsprechende Beihilfeverordnungen des Bundes und beihilfe freiwillige gesetzliche krankenversicherung Länder, abgeleitet aus den jeweiligen Beamtengesetzen. Bei aktiven Beamten werden in der Regel mindestens 50 Prozent der Aufwendungen übernommen, bei Pensionären und beihilfeberechtigten Ehepartnern 70 Prozent, bei Beamtenkindern 80 Prozent. Die Beihilferegelungen sind überall ähnlich, unterscheiden sich aber im Detail von Land zu Land bzw.