Urlaub im nächsten jahr nehmen

Kann ich meinen Urlaubsantrag zurückziehen? Das Jahr neigt sich dem Ende zu und immer noch haben einige Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch nicht komplett ausgeschöpft. Doch die Urlaubstage mit ins nächste Jahr nehmen — das darf ein Arbeitnehmer nicht so ohne Weiteres. Muss ich meinen ganzen Urlaub im Kalenderjahr nehmen? Ja, das müssen Sie. Das Bundesurlaubsgesetz BUrlG regelt, dass Sie Urlaub in dem Kalenderjahr nehmen müssen, in dem er anfällt. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: persönliche oder dringende betriebliche Gründe. In diesem Fall können Urlaubstage ins neue Jahr übertragen werden. Dringende betriebliche Gründe liegen also dann vor, wenn die betriebliche Routine vom Urlaub gestört wird. Umgekehrt zählt eine stressige Produktion im Weihnachtsgeschäft eher nicht als dringender betrieblicher Grund. Denn: Das Weihnachtsgeschäft kann in der Regel schon im Voraus geplant werden. Persönliche Gründe: Das kann etwa bei der Elternzeit oder einer Langzeiterkrankung der Fall sein. Welche Gründe genau darunterfallen, ist indes nicht geregelt. Wenn Sie Ihren Urlaub im kommenden Jahr nehmen möchten, sollten Sie auf jeden Fall einen entsprechenden Antrag stellen. Urlaub im nächsten jahr nehmen Sie vorher bereits mit Ihrem Arbeitgeber und erklären Sie, warum bei Ihnen dringende persönliche Gründe vorliegen. Gut zu wissen: Der Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder auch ein geltender Tarifvertrag enthalten oft Regelungen, die günstiger sind als die gesetzlichen Vorgaben. Für Arbeitnehmer lohnt es sich daher, diese zu überprüfen. Bis wann kann ich meinen Resturlaub nehmen? Arbeitnehmer müssen ihren Resturlaub in jedem Fall bis spätestens zum März des Folgejahres nehmen. Sich am Ende des Jahres noch offene Urlaubstage auszahlen zu lassen — das geht in der Regel nur bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mehr dazu hier. Jeder Urlaubstag, der nach dem März des Folgejahres noch nicht verbraucht ist, verfällt also. Wichtig: Ihr Arbeitgeber muss Sie darauf hinweisen, dass Ihr Urlaub nach einer bestimmten Frist — etwa zum Dezember oder eben zum März — verfällt. Eine Rundmail an alle Mitarbeiter reicht indes nicht aus, er muss Sie persönlich ansprechen.