Kleingewerbe mehr als 17500 umsatz

In diesem Fall greift die Kleinunternehmerregelung nach dem Paragrafen 19 des Umsatzsteuergesetzes. Du als Selbständiger benötigst dann bis zu Die Grenze von Jetzt darf dein Umsatz in einem Kalenderjahr Selbständig bis Zugleich bist du von der Umsatzsteuer befreit und die Steuerklärung ist nicht so aufwendig. Doch wer genau darf eigentlich diese Regelung nach 19 UStG anwenden? Sofern du selbstständig Einzelunternehmer oder Freiberufler bist, kannst du als Kleinunternehmer tätig sein. Gleiches greift für Personen, die beispielsweise im Team in einer GbR organisiert sind. Grundsätzlich ist die Rechtsform des Unternehmens jedoch unerheblich. Wichtiger sind zwei andere Faktoren: 1. Dein Umsatz im vergangenen Kalenderjahr darf bei nicht mehr als Vorher galten für Selbständige Dein Umsatz im aktuellen Kalenderjahr darf Gründest du gerade dein Unternehmen, dann wird der Umsatz auf das Jahr hochgerechnet. Ein Beispiel: Du gründest dein Unternehmen im September und schätzt bis zum Jahresende einen Umsatz von Dann fällst du nicht unter die Kleinunternehmerregelung, da du auf ein ganzes Jahr hochgerechnet die Umsatzgrenze von Erfüllst du beide obigen Kriterien, kannst du die Kleinunternehmerregelung anwenden und dich somit von der Umsatzsteuer befreien lassen. In diesem Fall dürfen bzw. Beachtenswert ist allerdings, dass diese Regelung absolut freiwillig ist. Ob sie sich für dich lohnt, kannst du mit einem Steuerberater besprechen. Wie kannst du die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen? Das geht ganz einfach. So füllen Gründer auf dem Fragebogen zu der steuerliche Erfassung den Umsatz für das aktuelle Jahr und den geschätzten Umsatz fürs nächste Jahr aus. Dann kreuzen sie an, ob sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten oder darauf freiwillig verzichten. Bei Freiberufler läuft es ein wenig anders. Sie schicken nur ein formloses Schreiben an das Finanzamt.