Haus energie gesetz
Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz für Vermieter? Es gibt auch eine weitere Modernisierungsmieterhöhungsmöglichkeit. Der Vermieter hat die Wahl, ob und von welcher Mieterhöhungsvariante er Gebrauch machen möchte. Variante: Haus energie gesetz nach bekanntem Modell Die Mieterhöhung erfolgt auf der Grundlage der aufgewendeten Modernisierungskosten. Um diese zu ermitteln, müssen die für die Instandhaltung aufgewendeten Kosten von den Gesamtkosten pro Wohnung abgezogen werden. Von den für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten können 8 Prozent auf die jährliche Miete umgelegt werden aber niemals mehr als 50 Cent pro Quadratmeter im Monat. Insgesamt darf die Mieterhöhung innerhalb von sechs Jahren mehr als 3 Euro pro Quadratmeter im Monat betragen. Bei einer Quadratmetermiete bis zu 7 Euro im Monat beträgt die Kappungsgrenze insgesamt nur 2 Euro. Dabei werden die Modernisierungs- und Instandhaltungskosten berücksichtigt, wobei ein pauschaler Instandhaltungsabzug von 15 Prozent erfolgt. Die monatliche Miete darf jedoch nicht um mehr als 50 Cent pro Quadratmeter erhöht werden. Will der Vermieter eine Modernisierungsmieterhöhung durchführen, kann sich der Mieter auf eine unbillige Härte berufen. Indexmietverträge Bei Mietverträgen, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind Indexmietverträgesind Modernisierungsmieterhöhungen ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Einbau einer neuen Heizungsanlage gesetzlich vorgeschrieben ist. Was gilt für haus energie gesetz Einbau von Wärmepumpen? Wenn ein Vermieter eine Wärmepumpe einbauen möchte, muss er nachweisen, dass diese eine bestimmte Effizienz hat. Die Effizienz wird durch die Jahresarbeitszahl gemessen. Diese muss mindestens 2,5 betragen. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, darf der Vermieter den Mietpreis zwar erhöhen, aber nur 50 Prozent der Kosten für den Einbau der Wärmepumpe dürfen dabei berücksichtigt werden. Bei der neuen Variante Mieterhöhung in Kombination mit Förderung dürfen nur 50 Prozent der Kosten für die Wohnung, die für die Modernisierung und Instandhaltung anrechenbar sind also Modernisierungs- und Instandhaltungskosten abzüglich 15 Prozentals Grundlage für die monatliche Mieterhöhung verwendet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für Neubauten die nach gebaut wurden und modernisierte Gebäude die den Effizienzhausstandart oder erfüllen. In diesen Fällen ist kein Nachweis erforderlich. Der Nachweis muss von einem Fachunternehmer erbracht werden, vor der Inbetriebnahme der Anlage und nicht anhand von Betriebsdaten. Was ändert sich im Bereich Heiz- und Betriebskosten? Die üblichen Kosten für den Betrieb der Heizungsanlage können auf die Mieter weiterhin im gewohnten Umfang als Betriebskosten umgelegt werden. Auch hier müssen CO2-Kosten nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz zwischen Vermieter und Mieter verteilt werden, sofern CO2-Kosten anfallen.