Gewerbe als wohnung vermieten

Gewerbesteuer Vermietung als Vermögensverwaltung In der Regel gilt das Vermieten von Immobilien als Vermögensverwaltung. Als privater Vermieter vermieten Sie Wohnobjekte, um damit beispielsweise im Rahmen der Altersvorsorge zusätzliches Einkommen zu generieren und listen die Einkünfte, die so entstehen, in der Steuererklärung auf. Steuerliche Unterschiede bei gewerblicher Vermietung Wenn Sie gewerblich vermieten geht es nicht um das Privat- sondern um das Betriebsvermögen, das verwaltet wird. Daher fallen einige steuerliche Vorteile weg. In der Privatvermietung können Verluste, die durch das Vermieten zustande gekommen sind, in der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen und abgesetzt werden. Sie stellt jedoch auch häufig eine Quelle für Konflikte und Unklarheiten dar, denn es gibt keine allgemeingültigen Kriterien oder Regeln, die pauschal auf jeden Fall angewendet werden können, sondern es handelt sich meist um individuell zu prüfende Fälle der Gegebenheiten rund um die Vermietung des Objektes. Gewerbliche Nutzung bedarf Ihrer Erlaubnis Gewerbliche Vermietung definiert sich über die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und eine Gewinnerzielungsabsicht. Vermieten Sie die Mietsache privat und Ihr Mieter beabsichtigt eine gewerbliche Nutzung, so muss er dafür Ihre Erlaubnis einholen. Wenn Sie der Nutzung zustimmen, können Sie einen Gewerbezuschlag verlangen und diesen im Mietvertrag schriftlich festhalten. Nutzt Ihr Mieter die Wohnung entgegen Ihrer Absprache und ohne Ihre Zustimmung gewerblich, können Sie ihm die Wohnung fristlos kündigen. Neben der klassischen Büroarbeit im Home Office, die nicht erst seit der Corona-Pandemie üblich und unproblematisch ist, sind auch Tätigkeiten von freiberuflichen Künstlern, Journalisten, Maklern, Lektoren oder Lehrern, die von zu Hause aus verrichtet werden können, zulässig. Individuelle Entscheidung Weist das Mietverhältnis bestimmte Charakteristika einer gewerblichen Nutzung auf Vermieter- oder Mieterseite auf, interpretiert das Finanzamt es nicht zwingend sofort als gewerblich, denn die Grenzen sind unscharf. Als Vermieter können Sie sich beim Finanzamt oder bei der Steuerberatung Hilfe holen und festlegen, ob Ihre Vermietung in den privaten oder gewerblichen Bereich fällt. Rechtliche Unterschiede Vermieten Sie typische Gewerbeimmobilien wie Büroräume, Arztpraxen und Ladenlokale oder haben Sie Ihrem Mieter im Nachhinein die gewerbliche Nutzung gestattet, müssen Sie einige rechtliche Unterschiede zur privaten Vermietung beachten. Vertragsparteien sind gleichgestellt In gewerbe als wohnung vermieten gewerblichen Mietverhältnis sind, anders als bei der privaten Vermietung, beide Parteien gleichgestellt. Kautionsvereinbarungen Bei der privaten Vermietung gilt die Regel, dass eine Kaution in der Höhe von maximal drei Monatskaltmieten gewerbe als wohnung vermieten werden darf. Vermieten Sie gewerblich, sind Ihnen solche Grenzen nicht gesetzt. Sie können sich mit Ihrem Vertragspartner auf eine unabhängig hohe Summe einigen. Auch Mietpreisdeckelungen gelten im Gewerbemietrecht nicht. Konkurrenzschutz Als gewerblicher Vermieter haben Sie den Konkurrenzschutz zu beachten. Dieser legt fest, dass Sie Ihre Räumlichkeiten nicht an zwei oder mehr verschiedene Mieter vermieten dürfen, die ein ähnliches oder gleiches Gewerbe betreiben. Vertragsdauer In einem gewerblichen Mietverhältnis sollen beiden Vertragsparteien dadurch geschützt werden, dass der Mietvertrag in der Regel eine feste Laufzeit hat. Das Gewerbemietrecht sieht vor, dass Kündigungen individuell festgelegt werden können. Diese sind jedoch nicht an die im Wohnraummietrecht üblichen drei Monate gebunden. Die Frist einer ordentlichen Kündigung liegt bei unbefristeten Mietverträgen in der Regel bei sechs Monaten, kann jedoch ebenfalls individuell vereinbart werden. Befristete Mietverhältnisse können nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden, wenn im Mietvertrag keine anderweitige Regelung zur ordentlichen Kündigung mit einer bestimmten Frist festgelegt wurde.