Berechnung grundsteuer bayern

Bitte achten Sie darauf, dass das Aktenzeichen stellig sein muss. Einkommensteuerbescheid bzw. Körperschaftssteuerbescheid Als Steuernummer tragen Sie bitte - falls vorhanden - Ihre Einkommen- bzw. Körperschaftsteuernummer ein. Diese finden Sie auf Ihrem letzten Einkommen- bzw. Falls für Sie ein bayerisches Finanzamt zuständig ist, hat Ihre Steuernummer elf Stellen. Die Berechnung grundsteuer bayern können Sie der Mitteilung des Bundeszentralamts für Steuern oder auch Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid entnehmen. Sollte Ihnen Ihre Identifikationsnummer nicht bekannt sein, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern www. Auszug aus dem Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster wird an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung geführt. Bitte beachten Sie, dass für die Angaben in Ihrer Erklärung zur Hauptfeststellung die aktuellen Daten zum Stichtag 1. Januar relevant sind. Grundbuchauszug Liegt Ihnen ein Grundbuchauszug vor können Sie diesem unter anderem die Grundbuchblattnummer, die Flurstücksnummer, die amtliche Fläche und Eigentumsanteile bei Wohnungs- oder Teileigentum entnehmen. Eigentümerinnen und Eigentümer sowie diejenigen, denen ein Recht am Flurstück zusteht z. Kostenfreie Einsicht: Zum einen kann das Grundbuch eingesehen werden. Für die Einsicht in das Grundbuch vor Ort beim Grundbuchamt werden keine Gebühren erhoben. Die Einsicht kann bei jedem bayerischen Grundbuchamt genommen werden und muss nicht zwingend bei dem Grundbuchamt erfolgen, in dessen Bezirk das betroffene Flurstück liegt. Kostenpflichtiger Ausdruck: Zum anderen kann ein Ausdruck des Grundbuchblattes in amtlicher "beglaubigter" oder einfacher "unbeglaubigter" Form beantragt werden. Ein amtlicher Ausdruck kostet 20 Euro, der einfache Ausdruck 10 Euro. Der Ausdruck kann beim Grundbuchamt schriftlich per Post, per Fax oder durch Abgabe des Antrages vor Ort beantragt werden. Eine Antragstellung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich. Bedenken Sie hier aber bitte, dass Sie für die Hauptfeststellung den Stand zum 1. Januar benötigen und die Daten im Grundbuch gegebenenfalls aktueller sein könnten. Die Grundbuchblattnummer finden Sie in notariellen Urkunden zum Beispiel über den Kauf oder die Finanzierungsgrundschuldaus den grundbuchamtlichen Eintragungsbekanntmachungen oder Kostenrechnungen sowie den kostenpflichtigen Auszügen aus dem Liegenschaftskataster. Hinweis: Die Angabe "Grundbuchblatt" ist optional. Falls Ihnen die Grundbuchblattnummer nicht vorliegt, können Sie diese Angabe leer lassen.