Mit 61 in rente geht das
Wer geboren ist, kann noch vor dem Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen. Wann genau, können Sie mitunter selbst entscheiden. Ein Überblick. Viele Arbeitnehmer warten sehnsüchtig auf den Ruhestand. Manch einer jedoch, ohne genau zu wissen, wann es denn so weit ist. Entscheidend ist Ihr Geburtsjahr. Wir zeigen Ihnen, was für Sie gilt, wenn Sie im Jahr geboren wurden. Jahrgang Wann kann ich in Rente gehen? Möchten oder müssen Sie so lange arbeiten, wie es die gesetzliche Regelaltersgrenze für Sie vorsieht, sollten Sie sich folgendes Alter merken: 66 Jahre und sechs Monate. Das ist das Renteneintrittsalter für alle, die Jahrgang sind. Diese reguläre Altersrente erhalten Sie aber nur, wenn Sie neben dem Alter noch eine weitere Voraussetzung erfüllen: Sie müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Ist beides der Fall, erhalten Sie mit 66 Jahren und sechs Monaten eine ungekürzte Rente. Mehr dazu, wann Sie in Rente gehen können und was Sie bekommen, lesen Sie hier. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Regelaltersgrenzen für die verschiedenen Jahrgänge im Überblick: Loading Embed Rente nach 45 Versicherungsjahren Unter Umständen müssen Sie aber nicht warten, bis Sie 66 Jahre und sechs Monate alt sind. Sie können dann bereits mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Altersrente wird oft noch "Rente mit 63" genannt, weil alle vor Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Für alle nachfolgenden Jahrgänge gilt eine spätere Altersgrenze. Mehr zur Rente mit 63 lesen Sie hier. Embed Wichtig: Möchten Sie ohne Abschläge in Rente gehen, ist die Altersgrenze von 64 Jahren und sechs Monaten der frühestmögliche Zeitpunkt, wenn Sie geboren wurden. Frührente mit Abschlägen ab 63 Jahren Können Sie sich das leisten, ist ein noch früherer Ruhestand drin. Sie können dann wählen: Frühestmöglicher Renteneintritt für die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen sind 63 Jahre. Dann werden Ihnen aber 12,6 Prozent Ihrer Rente abgezogen — und das dauerhaft. Gehen Sie hingegen nur einen Monat früher in Rente, also mit 64 Jahren und fünf Monaten, liegt der Abschlag nur bei 0,3 Prozent.