Mietrecht besichtigungen zulassen

Mit der Vermietung einer Wohnung tritt ein Eigentümer das Hausrecht an den Mieter ab und nach Artikel 13 des Grundgesetzes ist die eigene Wohnung unverletzlich. In der Tat ist das Besichtigungsrecht für Vermieter mietrecht besichtigungen zulassen einigen Einschränkungen verbunden und nicht selten kam es dahingehend in der Vergangenheit zu Rechtsstreitigkeiten. Diese Unterstützung kommt Ihnen vor allem auch deshalb zugute, da das Besichtigungsrecht für Vermieter von Fall zu Fall individuell zu betrachten ist. Insbesondere darf dafür kein Zweit- oder Generalschlüssel vorhanden sein. Demzufolge ist es ebenfalls unzulässig, etwa die Gestattung jährlicher Routinebesuche im Mietvertrag festzulegen. Neben der Ankündigung und Zutrittserlaubnis durch den Mieter braucht es für eine Besichtigung letztlich also insbesondere einen konkreten Anlass, welcher auch inhaltlicher Bestandteil besagter Ankündigung sein muss. Eine spezielle Ausnahme stellen indes dringende Notfälle dar. Dann ist eher von einem Betretungsrecht des Vermieters die Rede, welches er ohne Voranmeldung wahrnehmen darf. Dies gilt beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch oder bei Gasgeruch. Ist der Mieter gegebenenfalls nicht im Haus, darf folglich auch eine Notöffnung veranlasst werden. Welche Gründe für eine Wohnungsbesichtigung gibt es? In der Praxis gibt es dafür individuelle Anlässe: Besichtigungsrecht bei Eigentümerwechsel: Ist der Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses beabsichtigt, hat der Vermieter das Recht einer Besichtigung mit einem Kaufinteressenten oder einem Makler. Massenbesichtigungen sind für Mieter jedoch unzumutbar. Eine verbindliche Obergrenze von Besichtigungen gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung sind aber von ein bis zweimal pro Woche bis zu 3 Besichtigungstermine monatlich mit vorausgewählten Kaufinteressenten anerkannt. Besichtigungsrecht bei Neuvermietung: Ist das Ende eines Mietverhältnisses beschlossen, hat der Vermieter ein Recht auf Besichtigung der Mieteinheit mit zukünftigen Mietinteressenten und auch zur Abnahme. Voraussetzung ist, dass das Ende des Mietverhältnisses rechtsgültig feststeht und der Beginn der Neuvermietung terminiert ist. Besichtigungsrecht zur Mängelbeseitigung: Wenn ein Mieter den Vermieter über Mängel etwa Schimmelgeruch oder Feuchtigkeitsschäden informiert hat oder diese anderweitig bekannt wurden, besteht ein Besichtigungsrecht, welches bis hin zur Abnahme von Handwerksarbeiten gilt — im Übrigen auch, wenn Mieter den Mangel selbst beseitigen. Besichtigungsrecht bei vertragswidrigem Gebrauch: Besteht ein begründeter Verdacht auf Vertragsbruch oder vertragswidrigem Gebrauch, etwa bei nicht genehmigter Tierhaltung oder Untervermietung, darf der Vermieter die Wohnung nach Ankündigung besichtigen. Der Vermieter darf die Wohnung allerdings nur zum Ablesen des Zählerstandes betreten und hat kein Anrecht, alle Räume zu besichtigen. Wer darf die Wohnung besichtigen? In vielen Fällen ist es gestattet, dass Mietrecht besichtigungen zulassen die Wohnung mit Begleitpersonen oder gar nur beauftragte Personen diese besichtigen. Im Falle der Ablesung von Heizungs- und Wasserzählern ist das gängige Praxis. Entscheidend ist, dass die Anwesenheit weiterer oder anderer Personen neben dem Vermieter konkret erforderlich ist. So können beispielsweise Sachverständige oder Gutachter bei der Abnahme von Renovierungen und Mängelbeseitigungen sowie für die Prüfung des Mietwertes einer Wohnung nötig sein. Will ein Vermieter eine Mietsache verkaufen oder neu vermieten, dürfen Interessenten diese einzeln besichtigen — auch allein, sofern es der Mieter gestattet.