Landesregierung schleswig holstein corona

Corona: Testpflicht entfällt, Maskenpflicht bleibt teilweise Stand: März werden die meisten bundesweit geltenden Corona-Regelungen ausgesetzt. Damit fällt laut Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein insbesondere die Testpflicht weg. Die Maskenpflicht besteht teilweise weiterhin. Am Februar endete die Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holsteins. April in bestehen. Ab dem 1. März sollen in Gesundheitseinrichtungen nur noch Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen. Das teilte die Landesregierung Schleswig-Holstein mit. Das Personal sowie Patientinnen und Patienten unterliegen dann nicht mehr der Maskenpflicht. Von dieser Regelung betroffen sind unter anderem Krankenhäuser und voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung oder Unterbringung Pflegebedürftiger. Die Testpflicht entfällt. In Arztpraxen und Co. Dazu zählen laut Landesregierung unter anderem Arzt- und Facharztpraxen, auch psychotherapeutische Praxen und solche humanmedizinischer Heilberufe, Dialyseeinrichtungen, Ambulanzen für Operationen, Tageskliniken und Rettungsdienste. Das Personal betrifft diese Regelung nicht. Weitere Informationen Nach mehr als 1. Start war Ende Februar Februar aufgehoben worden. April fallen können, unter anderem weil es inzwischen Konsens sei, dass Covid wie eine normale Infektionskrankheit behandelt wird. An die Verordnung des Bundes sind wir aber gebunden", sagte ein Ministeriumssprecher. Schleswig-Holstein hatte vorher bereits weniger strenge Regeln als der Bund. Weitere Informationen.