Kein erbschein vorhanden
Wohin muss ich mich wenden, wenn ich wissen will, wer nach dem Tod Erbe wird? Zuständig für die Klärung der Erbfolge ist das Nachlassgericht. Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Das Amtsgericht Wangen ist für Sterbefälle von Personen zuständig, die ihren letzten Aufenthalt in den nachgenannten Städten und Gemeinden je mit allen Teilorten hatten: Achberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bad Wurzach, Isny, Kisslegg, Leutkirch und Wangen. Die Zuständigkeit des Nachlassgerichts Wangen ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen. Zum Seitenanfang 2. Was muss ich nach dem Tod mit einem mir vorliegenden Testament machen? Ein privatschriftliches Testament muss zwingend nach dem Tod beim Nachlassgericht abgegeben werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Sofern der Verstorbene in einer der bei Frage 1 genannten Gemeinden seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, geben Sie bitte ein Ihnen vorliegendes, privatschriftliches Testament während der Geschäftszeiten beim Amtsgericht Wangen, Lindauer Str. Bekomme ich nach dem Tod eines Angehörigen automatisch Post vom Nachlassgericht? Nur wenn kein erbschein vorhanden Testament oder Erbvertrag dem Nachlassgericht vorliegt, werden die darin begünstigten Personen und die gesetzlichen Erben automatisch vom Nachlassgericht benachrichtigt. Liegt dem Nachlassgericht kein Testament oder kein Erbvertrag vor, erhalten Sie keine Post. Erhalte ich beim Nachlassgericht Auskunft über den Bestand des Nachlasses? Was ist eigentlich ein Erbschein? Ein Erbschein kein erbschein vorhanden ein amtliches Dokument, welches beweist, wer nach dem Tod einer Person deren Erben wurden. Wird ein Erbschein nach einem jeden Erbfall benötigt? Ob ein Erbschein benötigt wird oder nicht, kann nicht allgemein gültig beantwortet werden. Sofern der Verstorbene ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag errichtet hat und in diesen Urkunden die Erben mit ihrem Namen benannt sind, wird in der Regel kein Erbschein benötigt. Wenn kein solches notarielles Testament oder kein solcher notarieller Erbvertrag vorhanden ist, wird ein Erbschein benötigt, wenn der Verstorbene Immobilien hatte; eine Änderung im Grundbuch erfordert in diesem Fall einen Erbschein. Wie komme ich zu einem Erbschein? Der Erbschein wird durch das Nachlassgericht nur auf Antrag erteilt. Antragsberechtigt ist jeder Mit- Erbe. Der Antrag muss bei einem Notar gestellt werden oder in einem Termin beim Nachlassgerichts gestellt werden. Wenden Sie sich daher bitte an einen Notar Ihrer Wahl. Sofern Sie den Erbscheinsantrag in einem Termin beim Nachlassgericht stellen möchten, laden Sie bitte den Vorbereitungsbogen unten auf dieser Siete herunter oder holen Sie diesen während der gewöhnlichen Geschäftszeiten im Amtsgericht Wangen, Lindauer Str. Füllen Sie diesen bitte aus und senden ihn an die vorgenannte Adresse zurück.