Abschluss des versicherungsvertrages
Wie kommt der Versicherungsvertrag zustande? Rechtlich gesehen ist ein Abschluss des versicherungsvertrages ein Vertrag wie jeder andere. Zwei Personen, in diesem Fall Versicherungsnehmer und Versicherer, einigen sich auf den Abschluss des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsvertrag regelt im Wesentlichen die Pflicht des Versicherungsnehmers zur Zahlung der Prämien, während der Versicherer die Aufgabe übernimmt, im Versicherungsfall Leistungen zu gewähren. Wie jeder andere Vertrag im deutschen Recht kommt auch der Versicherungsvertrag durch die Abgabe zweier korrespondierender Willenserklärungen in Form von Angebot und Annahme zustande. Von diesem Prinzip weicht auch der Versicherungsvertrag nicht ab. Während es nämlich in früheren Zeiten ausreichend war, dass das Versicherungsunternehmen die für den konkreten Fall geltenden Versicherungsbedingungen und auch gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformationen dem Versicherungsnehmer erst mit der Übersendung des Versicherungsscheins und damit nach Vertragsschluss zur Verfügung stellten sog. Policenmodell oder die entsprechenden Bedingungen und Informationen dem Versicherungsnehmer bei dessen Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages sog. Diesem gesetzlichen Erfordernis der rechtzeitigen Information des Versicherungsnehmers wird heute in der Praxis durch das sog. Invitationsmodell Rechnung getragen. Danach ist es zunächst der Versicherungsnehmer, der den Versicherer um Unterbreitung eines Angebotes über den Abschluss eines Versicherungsvertrages bittet. Der Versicherer übermittelt sodann Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen und unterbreitet gleichzeitig ein offizielles Angebot auf Abschluss des Vertrages. Erst mit Annahme durch den Versicherungsnehmer kommt der Vertrag zustande. Ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen kann der Versicherungsnehmer den Vertrag also bis zum Sanktnimmerleinstag widerrufen und so unwirksam machen. Das könnte Sie auch interessieren:.