Norwegen zollanmeldung notwendig

NewsroomZoll Dezember Norwegen bringt neue Zollbestimmungen auf den Weg Ab dem 1. Januar wird in Norwegen ein neues Zollrecht eingeführt. Die meisten der bestehenden Rechtsvorschriften werden in neuer Form weitergeführt, dennoch, es werden auch konkrete Änderungen bei den Zollverfahren und Zuständigkeiten auftreten. Neues Gesetz zu Ein- und Ausfuhrzöllen für Waren Das derzeitige Zollgesetz in Norwegen wird ab dem 1. Januar durch zwei neue Rechtsvorschriften ersetzt. Die Vorschriften werden im Zollgesetz enthalten sein, während die Zollverfahren im Gesetz über die Ein- und Ausfuhr von Waren geregelt werden. Zu jedem der Gesetze gibt es auch neue Verordnungen. Alle rechtlichen Verweise werden neu sein, aber diese Verweise sind vorwiegend für die Zollbehörden und Zollberater wichtig. Bescheinigung der Ausfuhr durch den Transporteur weiterhin erforderlich In Norwegen muss der Spediteur bestätigen, dass die Waren aus Norwegen ausgeführt werden, indem er einen Stempel, eine Unterschrift oder Ähnliches in einem bestimmten Feld der Ausfuhranmeldung einträgt. Diese sehr altmodische und unpraktische Vorschrift wird in der neuen Gesetzgebung beibehalten, auch wenn die Behörden mehrfach angeregt haben, die Gesetzgebung in dieser Hinsicht zu aktualisieren. Die Vorschrift ist für die Exporteure von besonderer Bedeutung, da die beglaubigte Ausfuhranmeldung eine Voraussetzung für die Umsatzsteuer-Nullbewertung von Ausfuhrverkäufen ist. Berichtigungen von Einfuhranmeldungen, z. Dies ist z. In den vergangenen Jahren sind die Zollbehörden in Norwegen dazu übergegangen, jede einzelne der in dem betreffenden Zeitraum eingereichten Anmeldungen zu berichtigen. Für Importeure, die häufig Waren nach Norwegen liefern, führt dies zu einem erhöhten Kosten- und Arbeitsaufwand. Diese bisherige Verwaltungspraxis scheint sich in den neuen Rechtsvorschriften fortzusetzen. Die Rechtsvorschriften enthalten zudem eine Bestimmung, die den Behörden in besonderen Fällen eine flexiblere Vorgehensweise ermöglicht. Neue Anforderungen an Zollagenten In dem Bestreben, das norwegische Zollrecht an das EU-Zollrecht anzugleichen, wurden die Vorschriften für die Zollvertretung geändert und erweitert. Ab dem 1. Januar müssen Zollagenten und andere Dritte, die im Namen von Importeuren und Exporteuren handeln, nachweisen können, dass der Dritte tatsächlich vom Importeur bzw. Exporteur durch eine formelle oder informelle Norwegen zollanmeldung notwendig dazu bevollmächtigt ist. Dies wird in vielen Einfuhrsituationen schwierig sein, da es üblich ist, dass der ausländische Verkäufer den Transport nach Norwegen organisiert und der Transporteur oft auch die Zollabfertigung durchführt. In diesen Fällen gibt es keine Vereinbarung zwischen dem Zollagenten und dem Importeur. Dies kann indirekt auch Auswirkungen auf den Verkäufer im Ausland haben, da der Verkäufer dem Zollagenten Informationen zur Verfügung gestellt hat, die für die Anmeldung der Waren verwendet werden, und der Zoll den Verkäufer wahrscheinlich für etwaige Fehler bei der Anmeldung verantwortlich machen wird. Nach norwegen zollanmeldung notwendig derzeitigen Vorschriften können Waren, die sich im Versandverfahren befinden, innerhalb von zehn Tagen nach Ankunft beim norwegischen Kunden verzollt werden. Künftig müssen die Waren vor der Einfuhr nach Norwegen verzollt werden.