Unterschied obligatorisch überobligatorisch bvg
Pensionkassenreglement Hier finden sich die Bestimmungen für das Überobligatorium Säule 2b. Die Bestimmungen zur 2. Säule sind alle im BVG und UVG geregelt. Das ist das Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und das Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Ja, auch die 2. Säule soll nicht nur dein Alter absichern, sondern auch im Falle von Invalidität oder Tod der Partnerin oder des Partners dafür sorgen, dass du deinen Lebensstandard halten kannst auch hier gilt wieder: ein ehrbares Ziel, das nur selten erreicht wird. Wir werden uns an dieser Stelle wieder nur mit deiner Altersabsicherung und nicht mit Invalidität, Tod oder Unfall befassen. Das klingt mal wieder schlimmer als es ist und wir erklären dir den Unterschied einfach. Obligatorium und Überobligatorium Das BVG legt Mindestbeiträge fest die dein Unternehmen und du für die 2. Säule leisten müssen. Das sind also die obligatorischen Beiträge. Man spricht hier auch von der Säule 2a. In den meisten Fällen bietet dir dein Arbeitgeber darüber hinaus überobligatorische Beiträge an. Das sind alle Beiträge die über dem gesetzlichen Minimum liegen. Das wäre dann die Säule 2b. Überobligatorische Beiträge sind durchaus üblich und je nach Höhe dieser Zusatzbeiträge kannst du so ganz ohne dein bewusstes Zutun besser oder schlechter abgesichert sein. Du kannst also freiwillig noch mehr in die Säule 2 einbezahlen, um deine spätere Rente zu erhöhen. Als Grenzgänger:in sind solche freiwilligen Einzahlungen aber leider nicht steuerlich abzugsfähig. Freizügigkeits-Leistung Ein weiterer Begriff, den wir schon oft gehört, aber nie wirklich verstanden haben, worum es geht: Freizügigkeitsleistung. Wenn du deine Stelle in der Schweiz vorübergehend aufgibst, kann und darf dein angespartes Geld aus der 2. Säule nicht in der Pensionskasse deines Arbeitgebers bleiben. Es wird automatisch zu einer sogenannten Freizügigkeitsleistung. Dieses Geld soll weiterhin deiner Altersvorsorge dienen und muss deshalb bis zu deiner Unterschied obligatorisch überobligatorisch bvg in der Schweiz bleiben. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann die 2. Säule vor der Pensionierung ausbezahlt werden z. Es handelt sich also um den Gesamtbetrag, der bisher für dich angespart wurde.